Urkunden
Karl V., römischer Kaiser, bekennt, daß in seinem Namen der kaiserliche Kammerrichter Graf Adam von Beichlingen mit den zugeordneten Urteilern des kaiserlichen Kammerrichters ein Urteil gefällt hat in Sachen Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, als Hauptkläger und Kaspar Mart, kaiserlicher Fiskalprokurator pro interesse, gegen Klaus Nabholz. Letzterer hat Mandate und Exekutorialien des Reichskammergerichts mißachtet, denen zufolge ihm bei Androhung der Acht geboten worden war, einen Appellationsprozeß gegen Urban Strauß vor dem Regiment in Innsbruck nicht weiter zu verfolgen und das Kloster bzw. seine Untertanen bei ihren ordentlichen Gerichten zu belassen. Er hat auch die gegen ihn verhängte Strafe von 10 Mark Gold nicht bezahlt und ist auf die ergangene Ladung nicht erschienen. Daher wird er mit vorliegendem Urteil in die Reichsacht erklärt. (Vgl. U 1287).
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1398 a
- Former reference number
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fasc. 004
06871
- Dimensions
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33 x 68,7 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
-
Schaden: Pergament fleckig
Ausstellungsort: Speyer
Aussteller: Karl V., römischer Kaiser
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., eingenäht
- Context
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Blarer, Gerwig; Abt von Weingarten, 1495-1567
Karl V.; Kaiser, 1500-1558
Mart, Kaspar, Dr., Fiskalprokurator
Nabholz, Klaus
Strauß, Urban
Weingarten, Gerwig Blarer; Abt, 1495-1567
Reich, römisch-deutsches; Reichskammergericht, Fiskal
Reich, römisch-deutsches; Reichskammergericht, Kammerrichter
Speyer SP; Reichskammergericht
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:49 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1530 Mai 20 (am zwentzigisten tag des monats May)
Other Objects (12)
![Karl V., römischer Kaiser, bekennt, daß Kammerrichter Graf Adam von Beichlingen und die Beisitzer ("urteyler") des Kammergerichts in Nürnberg auf Anrufen des Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, durch seinen Prokurator Dr. Konrad von Schwabach und des kaiserlichen Fiskals den Klaus Nabholz zu einer Strafe von zehn Mark Goldes verurteilt haben. Nabholz hatte gegen ein für ihn ungünstiges Urteil des Abts in Sachen gegen Urban Strauß Appellation an das Regiment in Innsbruck eingelegt, obwohl dieser dem Abt und dem Reich ohne Mittel unterworfen war. Ungeachtet eines gegen Nabholz ergangenen Strafmandats hatte dieser den Innsbrucker Prozeß zur Schmälerung der Obrigkeit des Reichs fortgesetzt. (Vgl. U 1398 a).](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Karl V., römischer Kaiser, bekennt, daß Kammerrichter Graf Adam von Beichlingen und die Beisitzer ("urteyler") des Kammergerichts in Nürnberg auf Anrufen des Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, durch seinen Prokurator Dr. Konrad von Schwabach und des kaiserlichen Fiskals den Klaus Nabholz zu einer Strafe von zehn Mark Goldes verurteilt haben. Nabholz hatte gegen ein für ihn ungünstiges Urteil des Abts in Sachen gegen Urban Strauß Appellation an das Regiment in Innsbruck eingelegt, obwohl dieser dem Abt und dem Reich ohne Mittel unterworfen war. Ungeachtet eines gegen Nabholz ergangenen Strafmandats hatte dieser den Innsbrucker Prozeß zur Schmälerung der Obrigkeit des Reichs fortgesetzt. (Vgl. U 1398 a).
![Karl V. gewährt auf Bitten seines Rats Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, den genannten Klöstern ein Privileg gegen Juden. Diese dürfen keine Klostergüter erwerben. Auch wird ihnen verboten, gegen Untertanen der Klöster vor dem Hofgericht Rottweil, dem Landgericht Schwaben sowie anderen fremden Gerichten zu klagen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Karl V. gewährt auf Bitten seines Rats Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, den genannten Klöstern ein Privileg gegen Juden. Diese dürfen keine Klostergüter erwerben. Auch wird ihnen verboten, gegen Untertanen der Klöster vor dem Hofgericht Rottweil, dem Landgericht Schwaben sowie anderen fremden Gerichten zu klagen.
![Kaspar Krenckhl zum Spiesberg verspricht Abt Gerwig [Blarer] von Weingarten und Ochsenhausen, auf dem vom Kloster gekauften Moos genannt "die Ronen" kein Haus zu bauen. Auch wird er außerhalb der gebannten Zeiten den bisher Weideberechtigten nach Landsbrauch die Weide gestatten und den Gotteshausleuten Steg und Weg gewähren.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Kaspar Krenckhl zum Spiesberg verspricht Abt Gerwig [Blarer] von Weingarten und Ochsenhausen, auf dem vom Kloster gekauften Moos genannt "die Ronen" kein Haus zu bauen. Auch wird er außerhalb der gebannten Zeiten den bisher Weideberechtigten nach Landsbrauch die Weide gestatten und den Gotteshausleuten Steg und Weg gewähren.
![Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten bekennen, daß ihnen Ritter Johann Renner zu Allmendingen, kaiserlicher Rat, 15000 fl in Gold geliehen hat, wovon sie dem Ritter Christoph Blarer, kaiserlicher und des Reichs Hauptmann in Regensburg und Kammermeister im Reich, 10000 fl geliehen haben. Die Aussteller verpflichten sich, innerhalb eines halben Jahres eine Schuldverschreibung über die 15000 fl mit einer Verzinsung von 750 fl jährlich mit hinreichender Sicherheit auszustellen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)