Text
Europäisches Staats- und Völcker-Recht : Worinn nicht allein das Staats-Recht von Teutschland, sondern auch die Staats-Verfassung der übrigen vornehmsten Reiche und Republicken von Europa ... abgehandelt werden ...
- Alternative title
-
Europäisches Staats- und Völkerrecht
- Location
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- J.gent.o.4
- VD18
-
VD18 11529903-004
- Extent
-
368 S.
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Herborn
- (who)
-
Regelein
- (when)
-
1750
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11706758-2
- Last update
-
27.11.2025, 9:54 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
Time of origin
- 1750
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Europäisches Staats- und Völcker-Recht : worinn nicht allein das Staats-Recht von Teutschland, sondern auch die Staats-Verfassung der übrigen vornehmsten Reiche und Republicken von Europa, ..., in gründlicher Kürtze abgehandelt werden ; Nebst einem kleinem Entwurffe einer practischen Staats-Wissenschaft von Europa
Völcker-Recht, Worinn die vornehmsten Verbindlichkeiten und Rechte der Könige, Monarchen, Regenten und Völcker, So wohl nach dem Nothwendigen als willkührlichen und Gewohnheits-Völcker-Rechte aus dem Wesen und der Natur derselben entwickelt werden : Nebst einem Anhange eines kurtzen Entwurffs des Kriegs- Friedens- und Gesandtschaffts-Rechts
Kurtze In pactis GanErbinalibus, & propria Partis adversæ Confessione ohnumbstößig gegründete Species Facti. In Sachen Herrn Grafen von Ysenburg und Büdingen [et]c. contra Den Fürstl. Fuldischen Lehenhof, die von Löw & Consort. Worab Sonnen-klar erhellet, auf was vor eine unverantwortliche Arth die von Löw und Kayserliche Burg Friedberg, unter der ohnerfindlichen Exceptione Summariissimi nondum evacuati, das in Händen habende Spolium usurpiren : Wobey auch von Seiten des Hochgräfl. Hauses Ysenburg ... declariret wird ... ; Mit Beylagen von Nro: 1. biß 22. inclusivè
Völcker-Recht, Worinn die vornehmsten Verbindlichkeiten und Rechte der Könige, Monarchen, Regenten und Völcker, So wohl nach dem Nothwendigen als willkührlichen und Gewohnheits-Völcker-Rechte aus dem Wesen und der Natur derselben entwickelt werden : Nebst einem Anhange eines kurtzen Entwurffs des Kriegs- Friedens- und Gesandtschaffts-Rechts
Völcker-Recht, Worinn die vornehmsten Verbindlichkeiten und Rechte der Könige, Monarchen, Regenten und Völcker, So wohl nach dem Nothwendigen als willkührlichen und Gewohnheits-Völcker-Rechte aus dem Wesen und der Natur derselben entwickelt werden : Nebst einem Anhange eines kurtzen Entwurffs des Kriegs- Friedens- und Gesandtschaffts-Rechts