Bestand

Haus Bürenscher Fonds (Bestand)

Domänenrentei Büren; Stiftsrentamt Büren; Forstamt Büren; Forstkasse Büren; Forstkasse Harth; Forstamt Dalheim; Forstamt und Forstkasse Wünnenberg; Gemeindeforstamt Rüthen; Forstkasse Scherfede; Zollkasse Büren; Paderborner Studienfonds.

Bestandsgeschichte: 1640 testamentarische Übergabe der Herrschaft Büren an den Jesuitenorden; 1773 Auflösung des Ordens, Verwaltung des Vermögens durch eine vom Fürstbischof in Paderborn eingesetzte Kommission; 1803 Säkularisation und Verwaltung des Fonds durch die preußische Domänenverwaltung; 1947 Haus Bürenscher Fonds als Sondervermögen des Landes NRW unter der Aufsicht der Bezirksregierung Detmold.

Form und Inhalt: Der so genannte "Haus Büren'sche Fonds" ist hervorgegangen aus der Herrschaft Büren im ehemaligen Fürstbistum Paderborn. Da Moritz von Büren, der letzte Edelherr von Büren, 1644 dem Jesuitenorden beigetreten war, hatte er keine männlichen Nachkommen. Aus diesem Grund bestimmte er bereits in seinem Testament vom 21. April 1640 die Jesuiten zu den Alleinerben seiner Bürener Besitzungen, während seine Verwandten mit kleineren Vermächtnissen abgefunden wurden. Nach seinem Tod am 7. November 1661 übernahm folglich der Jesuitenorden die Verwaltung der vormaligen Herrschaft Büren, die aus den Besitzungen Büren, Ringelstein und Volbrexen mit den Dörfern Steinhausen, Weine, Siddinghausen, Harth, Weiberg, Barkhausen, Keddinghausen und Hegensdorf und der Stadt Büren bestand. Voraussetzung für den Erwerb des Nachlasses, der sich unter anderem aus Grundbesitz und Grundrechten in den genannten Ortschaften zusammensetzte, war, dass das hinterlassene Vermögen sowohl zum Bau und zur Ausstattung von Kirchen als auch zum Ausbau des Hauses Büren zu einer Niederlassung der Jesuiten verwendet werde. Als Beispiele für die daraus hervorgehende Bautätigkeit der Jesuiten seien hier nur die barocke Kirche Maria Immaculata in Büren sowie das ehemalige Jesuitenkolleg angesprochen, das später zu einem preußischen Lehrerseminar umgewandelt wurde und heute in Form des Mauritius-Gymnasiums fortbesteht. Nachdem der Jesuitenorden 1773 von Papst Clemens XIV. aufgelöst wurde, berief der Paderborner Fürstbischof Wilhelm von der Asseburg eine so genannte Exjesuitenkommission, die den Besitz des Haus Büren’schen Fonds als Sondervermögen verwalten und dessen Reinerträge wie bisher zu Kirchen- und Schulzwecken verwenden sollte. 1774/75 verfügte der Fürstbischof durch Dekrete, dass aus dem Vermögen des Fonds zudem der Mehrbedarf des von der Paderborner Jesuitengemeinschaft gegründeten späteren Gymnasiums Theodorianum in Paderborn gedeckt werde. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass das ebenfalls zu diesem Zweck genutzte Paderborner Jesuitenvermögen, das später in den so genannten "Paderborner Studienfonds" überführt wurde, heute in Personalunion vom Haus Büren mit verwaltet wird, nachdem das Schulkollegium in Münster, dem es seit 1825 unterstellt war, aufgelöst wurde. Trotz Verwaltungsunion stellt der Paderborner Fonds jedoch aufgrund seines eigenen Verwaltungshaushalts rechtlich gesehen eine eigenständige Einrichtung dar.

Der Übergang des Fürstbistums Paderborn an Preußen 1802 und der damit verbundene Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 hatten im Vergleich zur Auflösung des Jesuitenordens 1773 vorerst keine größeren Auswirkung auf die Verwaltung des Besitzes der Jesuiten in Büren. Im Vergleich zu vielen anderen geistlichen Besitztümern wurde der Haus Büren’sche Fonds aufgrund seiner Entstehungsgeschichte nicht säkularisiert, sondern wie jedes andere Privateigentum seinem Besitzer überlassen. Die Exjesuitenkommission konnte ihre Arbeit dementsprechend fortsetzen, wurde allerdings mit Erlass vom 5. April 1804 der Aufsicht der Preußischen Domänenkammer in Münster unterstellt, da auch die Fondsgüter wie eine Art Domäne geführt wurden. Dementsprechend erfuhr der Haus Büren’sche Fonds als Domänenverwaltung während der Zugehörigkeit des Bistums Paderborn zum französischregierten Königreich Westfalen 1807 bis 1813 eine Art Sonderbehandlung. Anstatt einer Generaldirektion des Königreichs unterstellt zu werden, wurden alle aus dem Fonds hervorgehenden Einnahmen laut Dekret vom 29. Januar 1811 fortwährend für Kirchen- und Schulzwecke verwendet und nur die verbleibenden Überschüsse für die Domänen verrechnet. Im Jahr 1813 fiel das Bistum Paderborn erneut an Preußen. Der Haus Büren’sche Fonds wurde im Zuge der neuen Verwaltungsorganisation der Aufsicht der Kriegs- und Domänenkammer in Münster unterstellt, die wiederum eine nachgeordnete Behörde des Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten war. Mit der Einrichtung der Bezirksregierung Minden 1816 wurde das Haus Büren dann erstmals zu einer eigenständigen Verwaltungsstelle innerhalb des Behördenapparates. Seine erwirtschafteten Überschüsse mussten nun nach der Kabinettsorder Königs Friedrich Wilhelm vom 30. November 1823 an das Ministerium für geistliche Angelegenheiten überwiesen werden, das die zur Verfügung stehenden Mittel künftig zur Unterhaltung des Gymnasiums und der Theologischen Hochschule in Paderborn sowie des Lehrerseminars und des Taubstummeninstituts in Büren verwendete. Die Verwaltung des Fonds wurde jedoch weiterhin vom Regierungspräsidenten in Minden beaufsichtigt. Am 9. Oktober 1832 erließ der preußische König ein Dekret, mit dem das Haus Büren schließlich als Besitztitel für den Königlichen Domänenfiskus eingetragen wurde. Damit war es im rechtlichen Sinne keine Grundherrschaft mehr, sondern eine unter staatlicher Aufsicht und Verwaltung stehende Eigentumsverwaltung für den gesamten Besitz des Hauses an Ländereien, Forsten und Gebäuden. Der Fiskus konnte allerdings nicht uneingeschränkt über den vorhandenen Grundbesitz verfügen, da auf den verpachteten Domänengütern Realverbindlichkeiten lasteten, die erst um 1839 durch Geldzahlungen abgelöst oder gelöscht wurden. So durften die Pächter zuvor beispielsweise Naturalabgaben einziehen und in den Bürener Waldungen Brennholz schlagen, was den Wert der betroffenen Grundstücke für den Besitzer bedeutend schmälerte. Ohne die Verpachtung und den Verkauf von Grundeigentum sowie die Verzinsung von Kapitalien wäre der Haus Büren’sche Fonds andererseits nicht in der Lage gewesen, seine zweckgebundenen Ausgaben zu tätigen. So mussten aus dem Fondsvermögen katholische Geistliche und Kirchen, höhere Lehranstalten wie das Gymnasium Theodorianum in Paderborn und sonstige Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten finanziert werden. Unter den letzten Punkt fielen vor allem die Entlohnung des Domänenrentmeisters sowie der Renteidiener, Exekutoren, Wiesenwärter, Tagelöhner und Forstbeamten. Außerdem mussten natürlich Steuern und Versicherungsbeiträge entrichtet und zahlreiche Gebäude unterhalten werden.
Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben des Haus Büren'schen Fonds wurden seit 1898/99 durch das Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten in den Staatshaushalt eingestellt.

Für die eigentliche Administration der Bürener Güter war zunächst die Domänenrezeptur in Büren zuständig. Dies änderte sich, als der Mindener Regierungspräsident zum 1. Januar 1823 die Domänenrezepturen auflöste und durch Domänenrentämter ersetzte. Das Bürener Domänenrentamt blieb vorerst unter diesem Titel bestehen und wurde später als "Stiftsrentamt" bezeichnet. Dem Rentamt stand der Domänenrentmeister vor, dem zumindest 1939 ein staatlicher Lohnangestellter und zwei Kassengehilfen zur Seite standen und der zunächst kommissarisch und ab dem 1. Januar 1859 endgültig mit der Verwaltung der Administrations- beziehungsweise Verwaltungskasse betraut wurde. Dies führte dazu, dass seine Dienststelle bereits 1861 offiziell als "Administrationskasse des Hauses Büren" bezeichnet wurde. Anhand der unterschiedlichen Behördenbezeichnungen wird deutlich, dass der Rentmeister eine doppelte Funktion hatte. Er sorgte für die eigentliche Verwaltung der Bürener Domänengüter und die Verrechnung und Überleitung der Wirtschaftserträge in Fondsvermögen, aus dem wiederum die vorgesetzte Behörde die oben angesprochenen kirchlichen und schulischen Einrichtungen förderte. Ein Geschäftsverteilungsplan des Hauses Büren von 1939 nennt die spezifischen Aufgaben des Bürener Domänenrentmeisters. Zum einen war er betraut mit dem Verkauf und der Verpachtung von Domänenländereien,
-grundstücken und -gebäuden, der Schlichtung von Grenz- und Pachtstreitigkeiten zwischen Pächtern, der Teilnahme an den von der Aufsichtsbehörde angesetzten Fluss- und Grabenschauen sowie der Teilnahme an Holzverkaufs- und Zuteilungsterminen bei Verhinderung des Domänenoberrentmeisters, zum anderen besorgte der Rentmeister den Schrift- und Zahlungsverkehr mit der vorgesetzten Behörde und mit anderen Dienststellen und übernahm die Verwaltung beziehungsweise Überwachung der Verwaltungskasse des Haus Büren’schen Fonds sowie der Forstkassen Büren und - seit 1840 - Wünnenberg. Die Verwaltung der Bürener Forstkasse beruht auf der Tatsache, dass das Forstamt und spätere Stiftsforstamt Büren in preußischer Zeit eine Unterabteilung des Domänenrentamtes beziehungsweise des Haus Büren’schen Fonds und ebenfalls im Gebäude des Stiftsrentamtes untergebracht war. Somit wurden dem Fonds von höherer Stelle zusätzlich die Aufgaben eines staatlichen Forstamtes übertragen, das in diesem Fall auch für die Bewirtschaftung der Domänenflächen zuständig war. Die Mitverwaltung der Forstkasse Wünnenberg hingegen wurde 1840 von der Regierung Minden, Abteilung der direkten Steuern, Domänen und Forsten angeordnet. Zusätzlich zu den Bürener und Wünnenberger Waldungen wurden in den Nachkriegsjahren 1945 bis 1948 die zum Forstamt Scherfede gehörenden Wehrmachtsforsten mit verwaltet und 1953 einige Forsten vom Stift Geseke angekauft. 1972 wurde schließlich ein rein staatliches Forstamt in Büren eingerichtet und das bisherige Forstamt Wünnenberg aufgelöst.

Nachdem der Haus Büren’sche Fonds in der NS-Zeit unter der Aufsicht des Reichslandwirtschaftsministeriums stand, wurde er nach Kriegsende aufgrund seiner Fördermaßnahmen im schulischen Bereich vorerst dem Kultusministerium zugeordnet. Seit 1947 gehört er nun als Sondervermögen zum Land Nordrhein-Westfalen und unterliegt mittlerweile der Aufsicht des Dezernats 15 (Justitiariat, Stiftungsaufsicht und Enteignung) bei der Bezirksregierung Detmold. Die Verwaltung des Fonds wird heute in Abstimmung mit der Bezirksregierung vom Stiftsrentamt in Büren wahrgenommen. Seine Einnahmen erzielt der Haus Büren’sche Fonds fast ausschließlich aus der Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen in Büren, Paderborn und Detmold, der Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie aus den Holzverkäufen. Die Einnahmen werden im Wesentlichen für die Zahlung eines Teiletats des Mauritius-Gymnasiums, für die Instandsetzung und Unterhaltung der denkmalgeschützten Kirchen und Gebäude, vor allen Dingen des alten Kollegiengebäudes und der Barockkirche Maria Immaculata, und für die Bewirtschaftung der Grundstücke und Unterhaltung der Mietobjekte verwendet. Des Weiteren dienen sie zur Erfüllung der Patronatspflicht für die Kirche und das Pfarrhaus in Weiberg, zur nachhaltigen Bewirtschaftung der fondseigenen Waldflächen und zur Zahlung sämtlicher Personalausgaben. Die Überschüsse des Haus Büren’schen Fonds werden vom Land NRW abgeschöpft.

Vorprovenienzen: Domänenrentamt Büren (Domänen-Rentei), einschließlich Verwaltungskasse (Administrationskasse) des Haus Büren'schen Fonds, der Forstkasse des Stiftsforstamts Büren sowie die Forstkasse des Staatlichen Forstamts Wünnenberg. Mit dem Haus Büren'schen Fonds verbunden war seit circa 1950 die Forstkasse des Forstamtes Böddeken. Zum Haus Büren'schen Fonds gehörte des Weiteren das Forstamt des Stiftsforstamtes Büren mit fünf Revierförstereien.


Der Zugang 50/2010 (jetzt D 6 C Büren Nr. 4095-4101) wurde im Juli 2010 von Bender verzeichnet.

Zur Rechtsnatur des Haus Büren'schen Fonds und zu besonderen Verwaltungsvorschriften für diesen Fonds und das Stiftsforstamt Büren siehe Akte D 1 Nr. 5562. Zur Übergabe der Muna Ringelstein an den Haus Büren'schen Fonds siehe Akte D 1 Nr. 5252.

Es ist nach Bestellnr. zu zit.:
D 6 C Büren

Reference number of holding
D 6 C Büren D 6 C Büren 1
Extent
ca. 510 Kartons (auch Überformate und Amtsbücher) = 4101 Archivbände 1551-1992. - Findbuch: D 6 C Büren.
Language of the material
German

Context
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) >> 1.2.1. Verwaltung >> 1.2.1.9. Agrarordnung, Forstverwaltung >> 1.2.1.9.2. Forstverwaltung
Related materials
Herbert Hesmer, Wald und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Bedingtheiten, Geschichte, Zustand, Hannover 1958; Galle, Gustav, Das Erbe des Moritz von Büren und der Haus Bürensche Fonds, in: Moritz von Büren SJ. Festschrift anläßlich des 300. Todestages, hrsg. von Edmund Mertens SJ., Paderborn 1961.

Date of creation of holding
1551-1992

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23.06.2025, 8:11 AM CEST

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  • Bestand

Time of origin

  • 1551-1992

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