Urkunde

König Heinrich [VII.] bestätigt auf Bitten Heinrichs [von Weilnau], Abt von Fulda, und des Konvents von Fulda die Privilegien seiner Vorgänger: Lu...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
206
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel
Bemerkungen
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/1309-07-14_1_0_6_4_1_262_220)
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum in Nurenberg II Idus Iulii indictione septima anno Domini millesimo trecentesimo nono regni vero nostri anno primo

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König Heinrich [VII.] bestätigt auf Bitten Heinrichs [von Weilnau], Abt von Fulda, und des Konvents von Fulda die Privilegien seiner Vorgänger: Ludwig [der Deutsche?] übergibt den Scholastern von Fulda Bauern und Unfreie auf dem Gebiet des Klosters sowie die Zinsen, Abgaben und Dienste, die diese dem Reich schulden. Sie unterstehen nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit und müssen dem Reich keine Steuern oder Dienste leisten. Zwei ottonische Herrscher und König Heinrich [II.?] bestätigen diese Verfügung. Darüber hinaus setzt einer der ottonischen Herrscher fest, dass kein weltlicher Herrscher auf dem Gebiet des Klosters Dörfer, Burgen und andere Befestigungen errichten sowie Zölle, Abgaben und andere Rechte beanspruchen darf. Klosterangehörige und alle Güter des Klosters unterstehen nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit, sondern der des Abtes. Sollte der Abt in einer Angelegenheit nachlässig sein, ist der König oder Kaiser zuständig. Die Äbte von Fulda sollen diese Dinge durch den Schutz des Reichs besitzen. König Heinrich [II.?] versichert, dass der jeweils neue Fuldaer Abt bei der Investitur mit den Regalien nicht durch königliche Beamte belastet werden soll. Auch Heinrich [VII.] bestätigt für sein Seelenheil dem Kloster alle seine Güter, Rechte, Zölle und Abgaben. Ausgenommen sind Rechte, die Heinrich [VII.] und seine Vorgänger ungestört ausgeübt haben. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rekognoszent: Abt Heinrich von Weiler[-Bettnach], Kanzler des kaiserlichen Hofes, Stellvertreter Peters [von Aspelt], Erzbischof von Mainz und Erzkanzler des Reichs

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 205

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CXVII; Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 852; Regest: RI VI, 4, Nr. 220; Regesten des Kaiserreichs unter Heinrich VII., Nr. 122; Regest: Rübsam, Heinrich V., Nr. 213

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1301-1315
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1309 Juli 14

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1309 Juli 14

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