Urkunde

Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels befiehlt allen Ober- und Unter-Amtleuten, Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Rat und Gemeinden in Sc...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
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Formalbeschreibung
Pergament, mit der Unterschrift Landgraf Philipps und zwei angehängten Siegeln
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels befiehlt allen Ober- und Unter-Amtleuten, Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Rat und Gemeinden in Schloss, Stadt und Amt Braubach und Rhens sowie dem Wartpfennig seines Anteils an den Zollgefällen zu Boppard und dem Zollschreiber seines Zolls zu St.Goar, im Falle seines Todes seiner Gemahlin Pfalzgräfin Anna Elisabeth von Wittums wegen zu huldigen

Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers. Keller, Wartpfennig, Schultheißen, Beamte, Bürgermeister, Räte, Bürger und alle Einwohner der Schlösser, Städte und Ämter sowie Zölle Braubach, Rhens, Boppard und St.Goar bekunden ihre Haftung für die 32.000 Gulden Wittumsgut der Landgräfin. - Siegelbitte an Friedrich von Stein, Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen. - Siegelankündigung des Friedrich v. Stein

Kontext
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Bestand
B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses

Vorprovenienz
Hessen-Rheinfels
Laufzeit
1569 August 25

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:41 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Hessen-Rheinfels

Entstanden

  • 1569 August 25

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