Archivale

Pro notitia (= Zur Kenntnis; Bekanntgabe wessen ?)

Regest: Sämtlichen Zunftmeistern diesseitiger Partie wolle belieben, ihren Mitzünftigen ins Gedächtnis zu bringen, dass bei der kaiserl. Majestät von den Deputierten in Wien vornehmlich folgende Beschwerungspunkte wider die praeterierten (= gewesenen) Magistratspersonen angebracht worden sind:
1) In dem beschworenen Oekonomieplan sei versehen (= vorgesehen, bestimmt), dass alle Jahr über die Einkünfte und Ausgaben der Stadt Rechnung gepflogen, dem angestellten Rechnungs-Probator (= Prüfer) zu Untersuchung übergeben, die Defekte und Erinnerungen dem Magistrat vorgelegt und von demselben die Recessus verfasst werden sollen. Diesem Grad entgegen habe gesamte Bürgerschaft bisher beklagen müssen, dass nunmehr in 5 Jahren dieser hochnotwendigen Verordnung nicht der mindeste Vollzug gegeben worden sei.
2) Dem Magistrat sei in die Pflichten eingebunden worden, dass jeder Pfleger für seine Pflegschaft eine gesetzliche Bürgschaft nach Verhältnis seiner Einnahme leisten solle. Aber auch dieser Punkt sei bisher unerfüllt geblieben.
3) Keine Zahlung solle ohne magistratische Decretur (= Anweisung) geschehen. Wie wenig aber solches beobachtet worden sei, würden die Rechnungen bei der Untersuchung ergeben.
4) Dem Waldmeister sei in seinem Staat (= Dienstanweisung) gegeben, dass mit Zuziehung der Schultheissen alle 14 Tage ein Rugtag gehalten werden solle. Das sei aber in 1 1/2 Jahren gar nicht geschehen und durch diese sträfliche Nachlässigkeit seien die Feldgüter der Bürgerschaft ungeahndet (= ungestraft) verwüstet und alles in die vorige Unordnung versetzt worden.
5) Es sei daher nicht zu verwundern, dass, weil die im Rat sitzenden Zunftmeister auf den Vollzug des Ökonomieplans nicht mit mehr Eifer gedrungen, die Bürger, welche bei der Besorgung und Verwaltung des gemeinen Wesens zu concurieren berechtigt sind, zum Voraus schon gedroht haben, dass man sie, wenn sie sich ihrer Schuldigkeit in (? wohl: nicht) besser erinnern würden, bei der Zunftmeisterwahl übergehen würde ...
Vorstehende Punkte, wenn sie von der Bürgerschaft aufs neue, wie nicht zu zweifeln ist, beharrt und gebilligt werden, wären sodann bei den Zünften bedachtlich durchzugehen und die anzuführenden Exempel, je nachdem einer oder der andere etwas anzugeben und zu erweisen weiss, genau, jedoch kurz zu notieren, dabei aber nicht allein auf das zu sehen, was jeder privat für sich zu klagen hat, sondern vornehmlich, was jeder von der übelgeführten Haushaltung und sonstigem anstössigem Verhalten der Magistratspersonen in Hinsicht auf das gemeine Beste anzuzeigen weiss.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 6968
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: keine Unterschrift

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 18 Zünfte Allgemeines Nachträge
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
wohl 1755 oder später (1766 ?) (ohne Datum)

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • wohl 1755 oder später (1766 ?) (ohne Datum)

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