Verordnung
Verordnung von Georg III. König von Großbritannien und Kurfürst von Hannover über die Verhängung der Todesstrafe für Raub in Anwendung der Peinlichen Halsgerichtsordnung
- Alternativer Titel
-
Wir Georg der Dritte, von Gottes / Gnaden König von Großbritannien, Frankreich / und Irland / ... / Demnach Wir vernommen, daß einige bey Unsern Gerichten in / Unsern Teutschen Landen, der Meynung sind, als wenn ein / Raub oder eine Entwendung, dabey jemanden an seiner Person Ge- / walt geschieht, nicht schlechterdings am Leben zu bestrafen sey, sondern / auch wol mit einer Karren- oder Zuchthaus-Strafe von einigen Jah- / ren angesehen werden möge; ...
- Standort
-
Deutsches Historisches Museum, Berlin
- Inventarnummer
-
Do 2011/49
- Maße
-
Höhe x Breite: 32,8 x 20,3 cm
- Material/Technik
-
Druckfarbe (schwarz), Papier, gedruckt
- Klassifikation
-
Druckschriften (Gattung)
- Bezug (was)
-
Strafrecht
Halsgerichtsordnung
Raub
Diebstahl
Todesstrafe
Gefängnis
- Ereignis
-
Herstellung
- (wer)
-
Aussteller: Georg (Großbritannien, König, 3)
Kontrasignatur: B. C. von Behr
- (wo)
-
Großbritannien und Nordirland [historisch: Großbritannien, Königreich]
- (wann)
-
09.09.1763
- Rechteinformation
-
Deutsches Historisches Museum
- Letzte Aktualisierung
-
24.03.2023, 09:27 MEZ
Datenpartner
Stiftung Deutsches Historisches Museum. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung
Beteiligte
- Aussteller: Georg (Großbritannien, König, 3)
- Kontrasignatur: B. C. von Behr
Entstanden
- 09.09.1763