Verordnung

Verordnung von Georg III. König von Großbritannien und Kurfürst von Hannover über die Verhängung der Todesstrafe für Raub in Anwendung der Peinlichen Halsgerichtsordnung

Alternativer Titel
Wir Georg der Dritte, von Gottes / Gnaden König von Großbritannien, Frankreich / und Irland / ... / Demnach Wir vernommen, daß einige bey Unsern Gerichten in / Unsern Teutschen Landen, der Meynung sind, als wenn ein / Raub oder eine Entwendung, dabey jemanden an seiner Person Ge- / walt geschieht, nicht schlechterdings am Leben zu bestrafen sey, sondern / auch wol mit einer Karren- oder Zuchthaus-Strafe von einigen Jah- / ren angesehen werden möge; ...
Standort
Deutsches Historisches Museum, Berlin
Inventarnummer
Do 2011/49
Maße
Höhe x Breite: 32,8 x 20,3 cm
Material/Technik
Druckfarbe (schwarz), Papier, gedruckt

Klassifikation
Druckschriften (Gattung)
Bezug (was)
Strafrecht
Halsgerichtsordnung
Raub
Diebstahl
Todesstrafe
Gefängnis

Ereignis
Herstellung
(wer)
Aussteller: Georg (Großbritannien, König, 3)
Kontrasignatur: B. C. von Behr
(wo)
Großbritannien und Nordirland [historisch: Großbritannien, Königreich]
(wann)
09.09.1763

Rechteinformation
Deutsches Historisches Museum
Letzte Aktualisierung
24.03.2023, 09:27 MEZ

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Objekttyp

  • Verordnung

Beteiligte

  • Aussteller: Georg (Großbritannien, König, 3)
  • Kontrasignatur: B. C. von Behr

Entstanden

  • 09.09.1763

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