Bestand
Lippischer Ausschuss für die soziale Wohlfahrtsrente (Bestand)
Verwaltung 1925-1934 (2); Bescheide 1874-1935 (4).
Bestandsgeschichte: 1927 auf Grund reichsgesetzlicher Bestimmungen gebildet; nach Abwicklung aufgelöst. Der Ausschuss war zuständig für die Gewährung von Zuschüssen an die Einrichtungen und Anstalten der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege.
Form und Inhalt: Einleitung
Der Ausschuss für die soziale Wohlfahrtsrente wurde im Landespräsidium Detmold infolge des §16 der dritten Durchführung eines Reichsgesetzes ”über die Ablösung öffentlicher Anleihen“ vom 4. Dez. 1926 (RGBl. Teil 1 Nr.64) errichtet. Der sich aus einem Vertreter des Reiches und einem Vertreter der obersten Landesbehörde, dem Oberregierungsrat Böhmer, zusammensetzende Ausschuss prüfte für den Zeitraum von 1926-1934 Ansprüche auf die Gewährung einer sozialen Wohlfahrtsrente. Die Wohlfahrtsverbände konnten Bevollmächtigte als ihre Vertreter in den Ausschuss entsenden. Empfänger dieser Rente mussten nach §27 des oben genannten Reichsgesetzes ”Anstalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen (Artikel 137 der Reichsverfassung) Wohlfahrtspflegesein. Als Wohlfahrtspflege galt die ”planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit nicht des Erwerbes wegen ausgeübte Sorge für notleidende und gefährdete Mitmenschen. Die Dauer der Zahlungen war auf 15 Jahre beschränkt. In Ausnahmefällen (RGBl. Teil 1 Nr.64 §6) konnten auch öffentliche Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, die im Regelfall keine Ansprüche auf die soziale Wohlfahrtsrente besaßen, diese beantragen, wenn ihr Vermögen ausschließlich aus ”freiwilligen Zuwendungen von Privaten“ bestand.
Als Bedingungen für den Anspruch galt der Besitz von ”Auslosungsrechten“ (RGBl. Teil 1 Nr.32), in den nur Anleihegläubiger und Altbesitzer von Markanleihen des Reiches gelangen konnten. Die Auslosungsrechte, die nur bei Vorkriegs- und Kriegsanleihen im Gesamtbetrag von mindestens 500 M. und bei Sparprämienanleihen in Höhe von mindestens 1000 M. gewährt wurden, mussten die Anleihegläubiger zunächst beantragen.
Die politische Notwendigkeit einer sozialen Wohlfahrtsrente hatte sich aus der Problematik des hohen Wertverlustes ergeben, den die Zeichner von Staatsanleihen infolge der Inflation von 1923 erlitten hatten. Die für die soziale Wohlfahrtsrente aufzuwendenden Mittel sollten nach der ersten Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes aus dem Jahre 1925 aus Einnahmen des Zolls auf landwirtschaftliche Erzeugnisse gewonnen werden. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrtsrente durften in einem Jahr nicht über 10 Millionen Reichsmark herausgehen(RGBl Teil 1 Nr.32, § 27). Die Träger der Organisationen mussten durch einen ihrem Antrag beigefügten Tätigkeitsbericht und eine Satzung ihrer Institution oder Stiftung, ihre Unterstützungswürdigkeit belegen. Beschwerde gegen ablehnende Bescheide musste innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Zustellung bei demselben Ausschuss ”schriftlich oder zu Protokoll“ eingelegt werden. Falls die Beschwerde von dem lippischen Ausschuss zurückgewiesen wurde, verwies man den Fall an den Oberausschuss für soziale Wohlfahrtsrente in Berlin. Die Unterstützung wurde eingestellt, wenn der Empfänger der Rente nicht mehr Träger einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege oder nicht mehr Eigentümer eines Auslosungsrechts war.
Neben der Wohlfahrtsrente existierte zu diesem Zeitpunkt wohl eine Vorzugsrente, die von privaten Altanleihenbesitzern in Anspruch genommen werden konnte. Der vorliegende Bestand enthält allerdings nur Anträge und positive wie auch negative Bescheide zur sozialen Wohlfahrtsrente
Die Ansprüche auf die Gewährung einer sozialen Wohlfahrtsrente bestanden mit dem Gesetz vom 23.März 1934 (RGBl. Teil 1 Nr.33) nicht mehr, da der §9 der dritten Durchführung des Reichsgesetzes ”über die Ablösung öffentlicher Anleihen“ vom 6. Dez. 1926 (siehe oben) wegfiel.
Ursprünglich befanden sich die Verzeichnungseinheiten in der Registratur der Fürsorgeabteilung Gruppe LXI Fach 1: ”Die staatliche und private Wohlfahrtspflege im Allgemeinen“. Sie wurden bei Übernahme ins Archiv zu einem eigenen Bestand formiert. Dieser umfasst 6 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1874-1935, wobei der zeitliche Schwerpunkt in den Jahren 1927-1934 liegt.
Es ist nach Bestellnummer zu zitieren: L80.09 Nr
Detmold, im Februar 2005
( Julian Kanning)
- Bestandssignatur
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L 80.09
- Umfang
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2 Kartons = 6 Archivbände 1874-1935. - Findbuch: L 80.09.
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.3. Sozial- und Gesundheitswesen
- Verwandte Bestände und Literatur
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Quelle:
L 80.09 Nr. 1
- Bestandslaufzeit
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1874-1935
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1874-1935