Gliederung

02.02. Flurneuordnung

Laufzeit: 1991 - 2004

Hinweis: Die Gliederungsgruppe enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.

Zusatzinformationen: Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurBG) von 1976 und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) von 1990

Kontext
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark >> 02. Agrarstruktur
Bestand
L 9 (Benutzungsort: Magdeburg) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark

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Letzte Aktualisierung
17.04.2025, 15:18 MESZ

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