Einblattdruck
Wir Karl der Funfft von Gottes gnaden Römischer Kaiser zu allen zeiten Merer des Reichs, ... Embieten ... Vnser genad vnd alles gut. ... Vnserm Keyserlichen Camergericht hat der ... Hertzog zu Braunschweigk vnd Lünenburg, ... furbringen. Wiewol in gemeynen geschrieben Rechten, ... vn[d] in sonderheit vnserm vn[d] des Reichs offnem außgekhündtem ... Landtfriden tröstlich fursehen, vn[d] bey höchste[r] straffen verpotten. ... : Geben in vnser ... Statt Speir am Vierzehenden tag des Monats Julij. Nach Christi vnsers herrn geburt, Funfftzehenhundert vnd zwey vnduierzigisten. ...
- Weitere Titel
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Wir Karl der Funfft von Gottes gnaden Römischer Kaiser zu allen zeiten Merer des Reichs, ... Embieten ... Unser genad und alles gut. ... Unserm Keyserlichen Camergericht hat der ... Hertzog zu Braunschweigk und Lünenburg, ... furbringen. Wiewol in gemeynen geschrieben Rechten, ... und in sonderheit unserm und des Reichs offnem außgekhündtem ... Landtfriden tröstlich fursehen, und bey höchster straffen verpotten. ...
fünfte Kammergerichte Kammergericht Herzog Braunschweig Lüneburg Landfrieden
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. XI,941
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Mandat des Kaiserlichen Kammergerichts gegen den Landfriedensbruch des Schmalkaldischen Bundes
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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1542
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095602-4
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
Entstanden
- 1542
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