Aufsatz

Ist es rathsam, daß eine Staatsschulbehörde dem Geistlichen seiner Gemeinde den Religionsunterricht in den Volksschulen ganz oder theilweise zu ertheilen übertrage?

Ist es rathsam, daß eine Staatsschulbehörde dem Geistlichen seiner Gemeinde den Religionsunterricht in den Volksschulen ganz oder theilweise zu ertheilen übertrage?

Digitalisierung: Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch
Anmerkungen
TIFF, Vers.6.0, 600 dpi, 1 bit (s/w),ITU group; Digitalisierungsvorlage Mikrofilm

Erschienen in
Allgemeine Schulzeitung ; 15

Erschienen
1838

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:48 MESZ

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Objekttyp

  • Aufsatz

Entstanden

  • 1838

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