Abschnitt

XVII. Wie man gefangene/ und zum todt verurteilte underrichten/ und trösten soll.

XVII. Wie man gefangene/ und zum todt verurteilte underrichten/ und trösten soll.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Agend Büchlein/|| Für die Pfarrherrn || auff dem Land.|| Durch Vitum Dietrich.||

Erschienen
1546

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
2025-04-22T14:06:58+0200

Datenpartner

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1546

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