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Keine Personalautonomie für hessische Frauenhäuser
Die im Januar 1988 von der CDU/FDP-Regierung erlassene Richtlinie, mit der eine während der rot-grünen Regierung errungene Personalautonomie aufgehoben wurde, ist von der vierten Verwaltungskammer bestätigt. Neueinzustellende Mitarbeiterinnen müssen fortan von der Behörde genehmigt werden. Das Marburger Frauenhaus war dagegen Sturm gelaufen, weil die Erwartungen, dass Mitarbeiterinnen den Berufsabschluß einer Sozialarbeiterin, Erzieherin, oder gleichwertige Qualifikation mitbringen, zu einem Ausschluß von formal nicht-qualifizierten, aber betroffenen Frauen führt.
- Umfang
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1
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Kreuzer, Rainer. Keine Personalautonomie für hessische Frauenhäuser. In: taz. die tageszeitung. S. 1.
- Verwandtes Objekt und Literatur
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taz. die tageszeitung
- Bezug (was)
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Staatliche Frauenpolitik
Arbeitsrecht
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Kreuzer, Rainer
- Geliefert über
- Rechteinformation
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belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
- Letzte Aktualisierung
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03.02.2023, 09:26 MEZ
Datenpartner
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Kreuzer, Rainer