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Keine Personalautonomie für hessische Frauenhäuser

Die im Januar 1988 von der CDU/FDP-Regierung erlassene Richtlinie, mit der eine während der rot-grünen Regierung errungene Personalautonomie aufgehoben wurde, ist von der vierten Verwaltungskammer bestätigt. Neueinzustellende Mitarbeiterinnen müssen fortan von der Behörde genehmigt werden. Das Marburger Frauenhaus war dagegen Sturm gelaufen, weil die Erwartungen, dass Mitarbeiterinnen den Berufsabschluß einer Sozialarbeiterin, Erzieherin, oder gleichwertige Qualifikation mitbringen, zu einem Ausschluß von formal nicht-qualifizierten, aber betroffenen Frauen führt.

Umfang
1
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Kreuzer, Rainer. Keine Personalautonomie für hessische Frauenhäuser. In: taz. die tageszeitung. S. 1.
Verwandtes Objekt und Literatur
taz. die tageszeitung

Bezug (was)
Staatliche Frauenpolitik
Arbeitsrecht

Beteiligte Personen und Organisationen
Kreuzer, Rainer

Geliefert über
Rechteinformation
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
Letzte Aktualisierung
03.02.2023, 09:26 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Kreuzer, Rainer

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