Urkunde

Roter von Rechede bekundet, die Bestimmungen des Vertrags seines Bruders Lubbert mit Bischof Heidenrich von Münster vom selben Tag einhalten zu wollen, ob Lubbert und seine Erben die Stiftsburg Rechede wieder von ihm und seinen Erben einlösen oder nicht. Sollten er und seine Erben vom Bischof wegen Nichteinhaltung gemahnt werden, werden sie innerhalb eines Monats alle Bestimmungen obengenannten Vertrags neu verbriefen. Siegelankündigung des Ausstellers und Adolfs von der Wieck (Wijck), bischöflichen Richters in Münster, vor dessen Gericht gegenwärtige Abmachung geschlossen worden ist. Zeugen wie in der vorigen Nr. feria tercia proxima post dominicam invocavit

Archivaliensignatur
B 101u, 0 - IV E Nr. 76.
Formalbeschreibung
Vermerke: Ausf., Perg.; 2 anhängende Siegel.
Bemerkungen
Nr: IV E Nr. 76.

Kontext
Domkapitel Münster - Urkunden >> 58. IV E: Kammerlehen
Bestand
B 101u Domkapitel Münster - Urkunden

Laufzeit
1389 März 9

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:20 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1389 März 9

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