Urkunde
Roter von Rechede bekundet, die Bestimmungen des Vertrags seines Bruders Lubbert mit Bischof Heidenrich von Münster vom selben Tag einhalten zu wollen, ob Lubbert und seine Erben die Stiftsburg Rechede wieder von ihm und seinen Erben einlösen oder nicht. Sollten er und seine Erben vom Bischof wegen Nichteinhaltung gemahnt werden, werden sie innerhalb eines Monats alle Bestimmungen obengenannten Vertrags neu verbriefen. Siegelankündigung des Ausstellers und Adolfs von der Wieck (Wijck), bischöflichen Richters in Münster, vor dessen Gericht gegenwärtige Abmachung geschlossen worden ist. Zeugen wie in der vorigen Nr. feria tercia proxima post dominicam invocavit
- Archivaliensignatur
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B 101u, 0 - IV E Nr. 76.
- Formalbeschreibung
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Vermerke: Ausf., Perg.; 2 anhängende Siegel.
- Bemerkungen
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Nr: IV E Nr. 76.
- Kontext
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Domkapitel Münster - Urkunden >> 58. IV E: Kammerlehen
- Bestand
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B 101u Domkapitel Münster - Urkunden
- Laufzeit
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1389 März 9
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:20 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1389 März 9