Verordnung

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Die seit Georgii 1775. in Unsern Herzogl. Landen, und zwar insonderheit zu Oberbercken, Adelberger-Oberamts, Altenstaig, Bezweiler, Alpirspacher-Heiningen, Backnanger-Wurzbach, Calwer-Oberamts, Dertingen, Pfalzgrafenweiler, Dornstetter-Stocksburg, ... an 37. theils gänzlich abgebrannten, theils vom Feuer beschädigten assecurirten Gebäuden sich ergebene Brandschäden sind dem Höchsten zum Preiß abermal von einem solch mäsigen Betrag, daß Wir es zu derselben Vergütung vor heuer wiederum gleich vorigen Jahrs bey der geringen Umlage von Zwey Kreuzer auf 100 fl. Gebäud-Anschlag bewenden lassen können ... : [Stuttgard, den 25. April 1776.]

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Weitere Titel
Württemberg teils Preis Zwei Stuttgart 1776-04-25
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-8#Beibd.125
VD18
VD18 9043580X
Maße
2
Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
[1776]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10988362-0
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:49 MESZ

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Objekttyp

  • Verordnung

Beteiligte

Entstanden

  • [1776]

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