Archivale

Stabtaschenlampe wurde zum Indiz

Enthält: Ein wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergehen gegen das Straßenverkehrsgesetz vorbestrafter Bünningstedter wird von der Polizei kurz nach einem Einbruch gestellt und bei ihm wird eine Stabtaschenlampe gefunden, die aus einem früheren Einbruch in ein Wochenendhaus stammt, weshalb das Ahrensburger Schöffengericht [Name maskiert] trotz der Aussagen seiner Frau und seiner Schwiegereltern, dass er nachts nicht mehr weg gewesen wäre und seiner Behauptung, die Lampe auf Sankt Pauli erworben zu haben, wegem schweren Diebstahl zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt wird

Archivaliensignatur
V 100 / 19239

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
20. Juli 1958

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Letzte Aktualisierung
26.08.2025, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 20. Juli 1958

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