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Stabtaschenlampe wurde zum Indiz

Enthält: Ein wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergehen gegen das Straßenverkehrsgesetz vorbestrafter Bünningstedter wird von der Polizei kurz nach einem Einbruch gestellt und bei ihm wird eine Stabtaschenlampe gefunden, die aus einem früheren Einbruch in ein Wochenendhaus stammt, weshalb das Ahrensburger Schöffengericht [Name maskiert] trotz der Aussagen seiner Frau und seiner Schwiegereltern, dass er nachts nicht mehr weg gewesen wäre und seiner Behauptung, die Lampe auf Sankt Pauli erworben zu haben, wegem schweren Diebstahl zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt wird

Media ID: 195473 | Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

Reference number
V 100 / 19239

Context
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
20. Juli 1958

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Last update
26.08.2025, 8:33 AM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 20. Juli 1958

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