Einblattdruck | Gelegenheitsschrift:Hochzeit | Monografie
Die Pezold- und Bredaische Hochzeit
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 90810198
- Umfang
-
1 Bogen (2 Seiten)
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
DE-7:Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2022. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
bereimte mit schuldiger Ergebenheit der neue Vetter. Hamburg, den 20ten Februar 1749
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
[Hamburg] : Gedruckt mit Piscators Schriften , 1749 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:49 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck ; Gelegenheitsschrift:Hochzeit ; Monografie
Entstanden
- [Hamburg] : Gedruckt mit Piscators Schriften , 1749 -
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Demnach Ein WohlEdler, Hoch -und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath mit dero sonderbahrem Mißfallen vernehmen müssen: was massen auf denen in offentlichen Würthshäusern, wie auch auf der Waag haltenden Hochzeiten eine grosse Unordnung in dem Tantzen wiederum einzureissen beginne, ... : Decretum in Senatu den 25. Februarii, Anno 1709.
![Nachdem sich auf nähere Untersuchung derjenigen Privat-Institute, welche seit einiger Zeit allhier unter dem Nahmen der Leichen- Hochzeit- Kindbett- Gesellen- und Jungen-Kassen errichtet worden sind, genugsam bestättiget hat, daß sie nicht nur alle, wegen ursprünglich fehlerhafter Einrichtung, von keiner langen und zuverlässigen Dauer seyn können ... : [Decretum in Senatu den 17. April 1787.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/36cc084c-427d-43dd-8968-82ee42069040/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem sich auf nähere Untersuchung derjenigen Privat-Institute, welche seit einiger Zeit allhier unter dem Nahmen der Leichen- Hochzeit- Kindbett- Gesellen- und Jungen-Kassen errichtet worden sind, genugsam bestättiget hat, daß sie nicht nur alle, wegen ursprünglich fehlerhafter Einrichtung, von keiner langen und zuverlässigen Dauer seyn können ... : [Decretum in Senatu den 17. April 1787.]
![Von gottes genaden wir Wilhelm und Ludwig gebrüder Pfaltzgraven bey Rhein Hertzogen in Obern unnd Nidern Bayrn[n] [et]c. (U)nnsern grus zuvor ... Wie wol wir ... die grossen Hochzeit ... verpottn und ordnung gesetzt, ... wirdet doch ... dawider gehanndlet ... wir ... dir hiemit gebietten ..., das du vermüg deiner Ambtspflicht in deiner verwalltung darob seiest, damit ... die Lanndsordnung ... gehalten ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/47823bb5-0b68-4001-bc75-2293e71d8e43/full/!306,450/0/default.jpg)
Von gottes genaden wir Wilhelm und Ludwig gebrüder Pfaltzgraven bey Rhein Hertzogen in Obern unnd Nidern Bayrn[n] [et]c. (U)nnsern grus zuvor ... Wie wol wir ... die grossen Hochzeit ... verpottn und ordnung gesetzt, ... wirdet doch ... dawider gehanndlet ... wir ... dir hiemit gebietten ..., das du vermüg deiner Ambtspflicht in deiner verwalltung darob seiest, damit ... die Lanndsordnung ... gehalten ...
![Von gottes genaden wir Wilhelm und Ludwig gebrüder Pfaltzgraven bey Rhein Hertzogen in Obern unnd Nidern Bayrn[n] [et]c. (U)nnsern grus zuvor ... Wie wol wir ... die grossen Hochzeit ... verpottn und ordnung gesetzt, ... wirdet doch ... dawider gehanndlet ... wir ... dir hiemit gebietten ..., das du vermüg deiner Ambtspflicht in deiner verwalltung darob seiest, damit ... die Lanndsordnung ... gehalten ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cab0452b-8cb5-4510-9026-12ec5ff9b011/full/!306,450/0/default.jpg)