Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, [et]c. Von denen Teutschen Reichs-Ständen, der Reichs-Ritterschafft, auch denen übrigen unmittelbaren Reichs-Glidern : Nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, und eigener Erfahrung; Mit beygefügten Nachrichten von allen dahin einschlagenden offentlichen und wichtigen neuesten Staats-Geschäfften, sodann denen besten, oder doch neuesten, und ihrer Art einigen, Schrifften davon
- Weitere Titel
-
Von den teutschen Reichsständen, der Reichs-Ritterschafft, auch denen übrigen unmittelbaren Reichs-Glidern
deutschen Reichs-Ritterschaft Reichs-Gliedern Reichsgesetzen beigefügten öffentlichen Staatsgeschäften Schriften
- Standort
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 S 398
- VD18
-
VD18 10528318
- Maße
-
4°
- Umfang
-
8 ungezählte Seiten, 1521 Seiten, 22 ungezählte Seiten
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Rückseite des Titelblatts unbedruckt
Gesamttitel und Bandangabe ermittelt: Theil 21: Allgemeines Register über das Moserische alte und neue Teutsche Staats-Recht .... - Frankfurt ; Leipzig, 1775. - Laut dem Vorwort des vorliegenden, auch dem des 2. Theils, ist dies der dritte Theil
- Erschienen in
-
Neues Teutsches Staatsrecht / Johann Jacob Moser ; [Theil 4]
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Franckfurt am Mayn
- (wer)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
1767.
- Urheber
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11223252-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:44 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Moser, Johann Jacob
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- 1767.
Ähnliche Objekte (12)
![Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, [et]c. Von denen Teutschen Reichs-Ständen, der Reichs-Ritterschafft, auch denen übrigen unmittelbaren Reichs-Glidern : Nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, und eigener Erfahrung; Mit beygefügten Nachrichten von allen dahin einschlagenden offentlichen und wichtigen neuesten Staats-Geschäfften, sodann denen besten, oder doch neuesten, und ihrer Art einigen, Schrifften davon](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3fcd55d3-8068-49c6-a276-77c4ad937623/full/!306,450/0/default.jpg)