Urkunden

Kappus Wisenntaler von Neidlingen, Diener des edlen und festen Wilhelm Vetzer, Vogt zu Geislingen, wegen Verletzung der Forstherrlichkeit des Herzogs von Württemberg zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte gegen Bezahlung der Atzung und des Vachguldens freigelassen, bekennt, an den unten aufgezählten Wilddiebereien, die von seinem Herrn Wilhelm Vetzer selbst oder in dessen Auftrag begangen wurden, beteiligt gewesen zu sein oder davon Kenntnis gehabt zu haben, schwört U. und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Leib und Gut an den Herzog verfallen sein sollen, falls ihm weitere Vergehen gegen die Forsthoheit des Herzogs nachgewiesen werden sollten. Die Vergehen, an denen er beteiligt oder deren Zeuge er gewesen war, und was er sonst noch bekennt: 1. Vor fünf Jahren: ein Mutterschwein, von Hunden des Schäfers von Marbach, der damals zu Neidlingen diente, niedergeworfen, heimgeführt auf Befehl des Junkers Wilhelm Vetzer von Martin Vogler. 2. Vor vier Jahren: ein Frischling, in der Randeckerstaig von Schäferhunden niedergeworfen, auf Befehl des Junkers von ihm und dem Reitknecht Frenncklin nachts in das Schloß gebracht. 3. Vor vier Jahren: ein Reh, im Rieth in Schlingen gefangen vom Junker selbst. 4. Vor fünf Jahren: Ein Spieß-Hirsch vom Junker und anderen ins Schloß gebracht. 5. Ein Kalb, niedergeworfen von seinen Hunden, der Hausfrau des Junkers ins Schloß gebracht. 6. Salpeter und Salz auf Befehl des Junkers in Salztröge am Ranndeckh gefüllt, gewartet, bis Wild kam, und dies dem Junker gemeldet. 7. Vor zwei Jahren: ein Stück Wild, von Hunden des Junkers den Gennsrain herabgehetzt, im Weilerbach niedergeworfen, nachts vom Junker und seinen Knechten ins Schloß gebracht lt. Erzählung einiger Jungen, die, als das Wild niedergeworfen wurde, in der Nähe Rosse hüteten. 8. Vor zwei Jahren: ein Schwein, vom Junker im Kalg Reinßlin gefangen, wobei er am Schenkel verletzt wurde, nach Kirchheim übergeben. 9. Vor zwei Jahren: ein Frischling, auf Befehl des Junkers im Rohr gefangen. 10. Im vergangenen Herbst zusammen mit den Reitknechten des Junkers von diesem nachts in die Pfannen auf die Jagd ausgeschickt, seien sie vom Forstknecht zu Hepsisau ergriffen worden. 11. Im vergangenen Herbst: ein Frischling, auf Befehl des Junkers von ihm und dem Katzenkopf in den Rautenhalden gefangen und in das Schloß gebracht. 12. An Matheus Abend des vergangenen Jahres: zwei Frischlinge, im Brand gefangen, auf Befehl des Burgvogtes ins Schloß gebracht. 13. An Fastnacht: eine Sau, von Hunden des Schäfers im Rorach auf den Wiesen gehetzt, auf Befehl des Burgvogtes ins Schloß gebracht. 14. Er und die anderen Knechte seien vom Junker häufig nachts mit Hunden auf die Jagd geschickt worden, sie hätten jedoch nicht mehr Wild als angegeben gefangen. 15. Der Junker selbst und auch der Burgvogt seien mit ihren Knechten oft auf die Jagd gezogen, er wisse aber nicht, was sie gefangen haben. 16. Von den beiden Schweinen, die nach Kirchheim gegeben wurden, sei das eine vom Schafknecht des Junkers im Lönisgrund gefangen, das andere von Thomas Schefer bei den Wingarten gestochen worden.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2560
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: die ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim u.T. mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S.

Anmerkungen: Beiliegend 7 Schriftstücke (Papier): 1. Urgischt des Kappus Wisennthaler von Neidlingen, die in der Urfehde genannten Verfehlungen betreffend. Dat. 1541 März 21. 2. Schreiben des Junkers Wilhelm Vetzer zu Neidlingen, Vogt zu Geislingen, an Herzog Ulrich mit der Bitte um Auskunft, weshalb zwei seiner Knechte mitsamt einem Ochsengespann vom Forstmeister zu Kirchheim hinweggeführt wurden. Dat.: 1541 März 14. 3. Urgicht des Hütejungen Wolf Bayer von Neidlingen, den in der Urfehde unter 7 berichteten Frevel betreffend. Dat.: 1541 4. Eigenhändig geschriebener Brief des Forstmeisters Endris Eckher an seinen Sohn Melcher, die Aussage des Hütejungen betreffend. Dat.: 1541 5. Schreiben des Bürgermeisters und Rates der Stadt Ulm an Herzog Ulrich, die Verhaftung der beiden Knechte des Vogtes von Geislingen betreffend. Dat.: 1541 April 4. 6. und 7. Zwei Antwortschreiben des Herzogs an die von Ulm. Dat.: 1541 April 10 und April 25 (Konzepte).

Kontext
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.17 Forst Kirchheim
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Vetzer, Wilhelm; Vogt zu Geislingen, um 1541
Wisenntaler, Kappus
Indexbegriff Ort
Geislingen an der Steige GP
Neidlingen ES

Laufzeit
1541 August 3

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:51 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1541 August 3

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