Baudenkmal

Verbotsstein; Münzenberg, Hofland

Sandsteinerner Verbotsstein am „Friedberger Weg“, der von Münzenberg nach Süden in den Oppershofen-Rockenberger-Markwald und als „Judenpfad“ weiter nach Steinfurth führte.Der Stein trägt die Inschrift [mit Ergänzungen]: „VBW [Verbotener Weg] / ZGB 30 [zu gehen bei 30 Kreuzer] / ZRB 45 [zu reiten bei 45 Kreuzer] / ZFB 1G [zu fahren bei 1 Gulden] / 30 x ST [30 Kreuzer Strafe]“.Das historisch bedeutende Verkehrsmal wurde im Jahr 2008 bei Bauarbeiten in Münzenberg gefunden und zwei Jahre später an seinem jetzigen Standort aufgestellt. Seine eher gedrungene Ausführung, vor allem aber seine Inschrift, rücken ihn formal in die Nähe der Verbotssteine am Weg nach Ober-Hörgern.Auch wenn im nördlichen Wetteraukreis mehrere Verbotssteine erhalten sind, handelt es sich hessenweit um seltene Verkehrsmale. Der Stein ist daher Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.

Der 2010 am Friedberger Weg aufgestellte Verbotsstein 2023 | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

In copyright

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Location
Hofland, Münzenberg, Hessen

Classification
Baudenkmal

Last update
04.06.2025, 11:55 AM CEST

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Object type

  • Baudenkmal

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