Urkunden
Hilarius Strubel, Bürger und Einwohner zu Sigmaringendorf, verkauft an Hans Dirhaimber und Kaspar Flad zu Sigmaringen, Spital Pfleger dortselbst, für 30 Gulden in Münz Landeswährung 1 Gulden 30 Kreuzer jährlichen Zinses, zahlbar an Martini, 8 Tage vorher oder nachher aus seinem eigenen Haus und Krautgarten (Anlieger: Langenweg; gemeine Straße; Hans Boß) und aus seiner eigenen Hofstatt an der mittleren Gasse (Anlieger: Langenweg; gemeine Straße; Hans Jakob Boß). Diese Güter sind außer gewöhnlicher Stemer, Kontribution und gemeinen bürgerlichen Beschwerden frei und eigen und von Schultheiß und Gericht als doppeltes Unterpfand anerkannt worden. Der Zins kann bei vierteljährlicher Kündigung abgelöst werden
- Reference number
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                Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 223
 
- Former reference number
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                Repert. XVI, Bb Nr. 64, Kasten F, Fach 124 (dafür rot: B 34)
 
- Further information
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                Ausstellungsort: Sigmaringen
 Überlieferungsart: Ausfertigung
 Siegelbeschreibung: 2 Siegel mit Papierdecke
 Vermerke: 2 Blatt||Dorsualvermerk: Lit. K
 
- Context
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                Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
 
- Holding
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
 
- Date of creation
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                1681 Juni 10
 
- Other object pages
- Rights
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                        Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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                        03.04.2025, 1:41 PM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1681 Juni 10
Other Objects (12)
 
            Hilarius Strubel, Bürger und Einwohner zu Sigmaringendorf, verkauft an Hans Dirhaimber und Kaspar Flad zu Sigmaringen, Spital Pfleger dortselbst, für 30 Gulden in Münz Landeswährung 1 Gulden 30 Kreuzer jährlichen Zinses, zahlbar an Martini, 8 Tage vorher oder nachher aus seinem eigenen Haus und Krautgarten (Anlieger: Langenweg; gemeine Straße; Hans Boß) und aus seiner eigenen Hofstatt an der mittleren Gasse (Anlieger: Langenweg; gemeine Straße; Hans Jakob Boß). Diese Güter sind außer gewöhnlicher Stemer, Kontribution und gemeinen bürgerlichen Beschwerden frei und eigen und von Schultheiß und Gericht als doppeltes Unterpfand anerkannt worden. Der Zins kann bei vierteljährlicher Kündigung abgelöst werden
