Archivale
Nicht angeführt (Paketsendungen an Häftlinge).
1. Die Anzahl der Pakete die ein Häftling empfangen darf, ist unbeschränkt. Es dürfen nur solche Lebensmittel gesandt werden, die ohne Zubereitung genossen werden können.
2. Mißbrauch der Absender, die Zusendung von Paketen zum Schmuggeln von Briefen, Kassibern, Geld, Werkzeugen und anderen verbotenen Sachen einschließl. Bilder, so wird der Absender als auch der Empfänger zur Bestrafung herangezogen.
3. Versiegelte Wertpakete sowie Expreßgutsendungen an Häftlinge sind ab sofort verboten.
(Text wörtl. übernommen).
- Reference number
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International Tracing Service, 0.4, 044/0250a
- Former reference number
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former reference number: Dachau 62
former reference number: I464, Folio 21
- Formal description
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Context
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingsverpflegung
- Holding
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenance
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(Konzentrationslager Dachau), I. Schutzhaftlagerführer
- Date of creation
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20. Jahrhundert
- Other object pages
- Last update
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09.05.2023, 10:49 AM CEST
Data provider
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Associated
- (Konzentrationslager Dachau), I. Schutzhaftlagerführer
Time of origin
- 20. Jahrhundert