Einblattdruck

Friderich der Zweite, Von Gottes Gnaden Herzog zu Würtemberg, des heil. Röm. Reichs Erz-Banner und Churfürst, Herzog von Teck ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben durch mehrfältige Erfahrungen die Ueberzeugung erhalten, daß die bey mehreren Handwerks-Zünften noch bestehende Gesellen-Verfassung mancherley Mißbräuchen unterworfen, und sowohl für die öffentliche Ordnung als für die Zunft-Mitglieder mehr nachtheilig als vortheilhaft ist. Insbesondere hat sich dieses durch die neuern Ereignisse bey der Schreinerhandwerks-Zunft bestätiget, und es sind deßwegen bereits in mehreren angesehenen Städten Teutschlands, namentlich zu Bremen, Frankfurt am Main, Mannhheim, Carlsruh, die Schreinergesellen-Laden theils mit gutem Erfolg aufgehoben, theils zu derselben Aufhebung die nöthigen Einleitungen getroffen worden. Wir sind daher auch Unsere Orts entschlossen, nach Anleitung des Reicssschlusses vom Jahr 1731 ... : [Stuttgart, den 16. August 1803]

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Alternative title
Württemberg Kurfürst bei mancherlei nachteilig vorteilhaft deswegen Deutschlands Karlsruhe teils nötigen
Location
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-12#Beibd.92
Extent
[1] Bl.
Language
Deutsch

Event
Veröffentlichung
(where)
[S.l.]
(when)
[1803]
Contributor

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11137025-6
Last update
16.04.2025, 8:32 AM CEST

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  • [1803]

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