Archivale
Urfehde des [...] Meinard und seines Weibs
Regest: Nota: Das Weib hat die Eidfinger der rechten Hand, Daumen, Zeig- und Mittelfinger, auf die linke Brust zu legen.
Das Ehepaar hat eidlich zu geloben, dass es von Stund an die hiesige Reichsstadt und ihr Gebiet, sowie innerhalb 24 Stunden das ganze Herzogtum Württemberg verlässt, sich darin nie mehr betreten lässt, ferner sich wegen der bisherigen Haft und wohlverdienten Strafe weder an der Stadt noch sonst irgend jemand rächt. Widrigenfalls würde gegen sie als Meineidige verfahren werden. Sie haben diese von ihnen beschworene Urfehde eigenhändig zu unterschreiben.
- Archivaliensignatur
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7402 a
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Reutlingen
Genetisches Stadium: Entwurf
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
- Bestand
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
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1758 Januar 24
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1758 Januar 24