Archivale

Urfehde des [...] Meinard und seines Weibs

Regest: Nota: Das Weib hat die Eidfinger der rechten Hand, Daumen, Zeig- und Mittelfinger, auf die linke Brust zu legen.
Das Ehepaar hat eidlich zu geloben, dass es von Stund an die hiesige Reichsstadt und ihr Gebiet, sowie innerhalb 24 Stunden das ganze Herzogtum Württemberg verlässt, sich darin nie mehr betreten lässt, ferner sich wegen der bisherigen Haft und wohlverdienten Strafe weder an der Stadt noch sonst irgend jemand rächt. Widrigenfalls würde gegen sie als Meineidige verfahren werden. Sie haben diese von ihnen beschworene Urfehde eigenhändig zu unterschreiben.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7402 a
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Reutlingen

Genetisches Stadium: Entwurf

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1758 Januar 24

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1758 Januar 24

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