Archivale

Widerlegung

Regest: Hans Amman, Volkers des Ammans selig Sohn, Bürger zu Rütlingen, vergicht für sich und seine Erben, daß er mit Gunst und gutem Willen von Pfaff Albrecht Hurnbog, Sohn seines (Ammans) Enins (= Großvaters) selig, und aller derer, die dazu notdürftig waren, dem Ulrich Viltzing und seinen Erben widerlegt hat 3 Pfund guter, und genehmer Heller stätes, ewiges Gelds also, daß Ulrich Viltzing und seine Erben haben sollen 3 Pfund Heller aus seinem (Ammans) Steinhaus, gelegen zu Rütlingen an der Glöggenerin Haus. Vormals geht aus diesem Steinhaus sonst kein Geld alle Jahr auf St. Michels Tag. Amman hat diese 3 Pfund gegeben und widerlegt +) für die 3 Pfund Gelds, die Viltzing und seine Erben hatten aus Walthers des Kolstetters Haus, gelegen zu Rütlingen an Albr. des Becherers Haus, also daß Walther der Kolstetter und seine Erben sollen entladen, ledig und los sein.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Gerung Tüfilin oder sein Sohn
Die Köli
Von den 3 Pfund dieses Briefs ist 1 Pfund tot und ab. Der Brief soll fürohin nur noch 2 Pfund weisen. Die sind lösig nach dem Recht der Stadt Reutlingen.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1619
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel ein wenig beschädigt

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Eberh. der alt Ungelter und Walther der Kötscheler, Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rütlingen

Genetisches Stadium: Or.

Bemerkungen: +) = als Ersatz gegeben

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 4 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1374 Juli 18, Zinstag (= Dienstag) vor St. Jacobs Tag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1374 Juli 18, Zinstag (= Dienstag) vor St. Jacobs Tag

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