Die zielgerichtete Digitalisierungsförderung erreicht ein breites Spektrum an Kultur- und Wissenseinrichtungen

02.06.2021

Von Katrin Kovačić (Digitalisierungsförderung Neustart Kultur)

Was ist das Ziel des Programms?

Im Rahmen des Fördermittelprogramms NEUSTART KULTUR erhält die Deutsche Digitale Bibliothek für das Projekt „Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek“ Fördermittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Hiervon werden gut 2,2 Mio. Euro für eine zielgerichtete Digitalisierungsförderung bei Kultureinrichtungen aus dem Netzwerk der Deutschen Digitalen Bibliothek zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wird das Ziel verfolgt, Partnerinstitutionen bei der Digitalisierung und Sichtbarmachung ihrer Bestände und Sammlungen zu unterstützen. Gleichzeitig wird das Nutzungserlebnis für alle Nutzer*innen der Deutschen Digitalen Bibliothek gesteigert, indem die Anzahl attraktiver Inhalte in der Deutschen Digitalen Bibliothek erhöht wird. Neben dem weiteren Ausbau des digitalen Kulturerbes soll über die Digitalisierungsprojekte wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen. Gleichermaßen soll die Reichweite des Förderprogramms auch kleinere Einrichtungen umfassen, weshalb kooperative Projekte explizit gewünscht wurden.

Die geförderten Projekte sollen auf die retrospektive Digitalisierung ausgerichtet sein und der Fokus dabei auf rechtefreien und hochauflösenden Objekten liegen. Die beantragte Fördersumme musste mindestens 10.000 Euro und maximal 200.000 Euro betragen. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Kultur- und Wissenseinrichtungen lag bei 10 Prozent.

Digitalisierung zur Gewährleistung des Zugangs zum Kulturgut

Dass die Digitalisierung ein zentrales Thema für Kultur- und Wissenseinrichtungen darstellt, zeigt die immense Resonanz auf das Programm. Die Eröffnung des Antragverfahrens erfolgte am 25. Februar 2021 um 10 Uhr durch Freischaltung eines Onlineformulars. Binnen weniger Stunden war die zur Verfügung stehende Fördersumme um ein Vielfaches überzeichnet, sodass die Annahme weiterer Anträge bereits am selben Abend wieder beendet werden musste und eine Warteliste eingerichtet wurde. Insgesamt wurden 282 Anträge auf Gewährung einer Digitalisierungsförderung gestellt. Darüber hinaus haben sich 95 Einrichtungen in die Warteliste eingetragen. Der im Rahmen dieses Förderverfahrens angezeigte Förderbedarf beläuft sich auf gut 16,6 Mio. Euro.

Wie wurde über die Anträge entschieden?

Über die Anträge wurde in einem mehrstufigen Verfahren entschieden: Die Anträge wurden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft, bis die Fördermittel ausgeschöpft waren (sog. Windhundverfahren). Auf diese Weise konnte gewährleistet werden, dass das Antragverfahren trotz des immensen Antragvolumens möglichst bis zum Beginn der Projektlaufzeit abgeschlossen ist. Die Anträge, die aufgrund ihres Eingangszeitpunkts für eine Förderung in Betracht kamen, wurden zunächst auf die formalen Antragsvoraussetzungen geprüft. Lagen die formalen Voraussetzungen vor, wurde von einer unabhängigen Fachjury überprüft, ob die Anträge inhaltlich den Zielen der Förderrichtlinie entsprechen. Die Fachjury bestand aus Mitarbeitenden der Deutschen Digitalen Bibliothek sowie der Einrichtungen aus dem Kompetenznetzwerk und erfolgte unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips. Erging das Jury-Urteil nicht einstimmig, erfolgte eine Nachprüfung im Rahmen einer fünfköpfigen Diskussionsrunde.
Sofern alle Prüfkriterien positiv beurteilt werden konnten, wurden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Förderung ausgewählt.

Die Verantwortung für das Antragverfahren obliegt der Deutschen Digitalen Bibliothek. Hierzu gehörten Antragsberatungen sowie die inhaltliche Prüfung und Entscheidung über die Anträge. Die Durchführung der Förderung, insbesondere die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel sowie das Verwendungsnachweisverfahren, übernimmt der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv). Überdies stellt der dbv die technische Infrastruktur für das Antragverfahren zur Verfügung.

59 Einrichtungen können sich über eine Förderung freuen

Nach Beendigung des Antrag- und Auswahlverfahrens konnte 59 Einrichtungen eine Förderung bewilligt werden. Eine Übersicht der geförderten Einrichtungen finden Sie hier. Dies stellt ungefähr 20 Prozent aller Antragsteller*innen dar.

Nahezu alle Sparten der Kultur- und Wissenslandschaft Deutschlands wurden bundesweit im Rahmen der Digitalisierungsförderung bedient. Die Museen und die Archive stellen hierbei den stärksten Anteil dar. Die meisten geförderten Einrichtungen kommen aus Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg.

Tortendiagramm Digitalisierungsförderung

Außergewöhnliche Objekte für die Nutzer*innen der Deutschen Digitalen Bibliothek

Die Deutsche Digitale Bibliothek und ihre Nutzer*innen können sich über eine halbe Million Digitalisate freuen, die durch die zielgerichtete Digitalisierungsförderung den Weg in das Portal finden werden. Auch zahlreiche 3D-Objekte werden bereitgestellt. Darunter findet sich eine Vielzahl außergewöhnlicher Bestände und Sammlungen, wie beispielsweise ein Farnherbarium, eine antike Papyrussammlung oder wichtige Künstlernachlässe. Ebenso werden Drucke des 16.-19. Jahrhunderts digitalisiert, archäologische Sammlungen, unterschiedliche Fotoarchive und auch filmische Werke. Dem Anliegen, auch kleinere Einrichtungen zu fördern, konnte außerdem Rechnung getragen werden. Die Anträge kleinerer Institutionen zur Pflege des kulturellen Erbes, wie Stadtarchive, Heimatmuseen und Kulturvereine, wurden ebenso bewilligt, wie jene überregional bekannter Einrichtungen.

Was kommt als Nächstes?

Für die geförderten Einrichtungen ist nun die Digitalisierungsphase gestartet. Zusammen mit den spartenspezifischen Fachstellen begleitet die Servicestelle der Deutschen Digitalen Bibliothek die Datenpartner durch ihre Projekte und die Objekte auf ihrem Weg in die Deutsche Digitale Bibliothek. Die Digitalisierungsprojekte enden spätestens am 31. Dezember 2021. Im Laufe des Jahres 2022 erfolgt das Einspielen der Daten und die Veröffentlichung auf dem Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Die Ausrichtung der Digitalisierungsförderung stellt für die Deutsche Digitale Bibliothek ein einmaliges Verfahren dar, da die Regelfinanzierung der Deutschen Digitalen Bibliothek keine Mittel für die Digitalisierung vorsieht. Umso mehr ist die Deutsche Digitale Bibliothek dankbar, diese Möglichkeit eröffnet und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen zu haben.

 

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