Archivbestand

Kirchengemeinde Hemer (Bestand)

Das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hemer wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 669 Verzeichnungseinheiten, davon 11 Karten und Plänen, 21 Fotos, 21 Druckschriften und 18 Kirchenbüchern. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1696 bis 2000. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.192.Der ältere Teil des Archivs ist im Jahre 1976 von Landeskirchenrat Dr. Hans Steinberg geordnet worden. Diese Akten sind 2006 neu bearbeitet und in den Gesamtbestand integriert worden. Sie sind anhand der "Altsignaturen" zu erkennen. Das Gemeindearchiv belegt die Gemeindegeschichte seit dem Anfang des 18. Jahrhundert bis 2000, also für einen relativ späten Zeitraum. Zur Einführung der Reformation in Hemer sind keine zeitgenössische Quellen vorhanden. Das Schreiben des Pfarrers Peter Niederstadt II ist 1712 verfasst worden und berichtet über die Einführung des Luthertums in Hemer im Jahr 1557 durch Vinzentius, ehemaligen Mönch aus dem Kloster Grafschaft (LkA EKvW 4.192 Nr. 181). Diese Angaben sind allerdings umstritten (H. Kraas: Die Einführung der Reformation in Hemer. Eine kritische Untersuchung des bisherigen Darstellungen und deren Quellen, in: Der Märker, April 1959, S. 126-131). Über die alte St. Vitus-Kirche, die schon im 11. Jahrhundert bestanden haben soll, gibt das Archiv fast keine Auskünfte. Keine Abbildung oder Zeichnung ist von ihr erhalten geblieben. 1818 ist die alte Kirche wegen Baufälligkeit völlig abgebrochen worden. Der Abbruch der alten und Bau der neuen Kirche sind im Archiv gut dokumentiert.Der Wachstum der Kirchengemeinde machte die Errichtung einer Hilfspredigerstelle erforderlich, die 1902 zu einer 2. Pfarrstelle umgewandelt wurde. In den 1950er Jahren sind weitere vier Pfarrstellen entstanden. Um die stark gewachsene und weitläufige Gemeinde mit den Gottesdiensträumen zu versorgen, wurden in der Nachkriegszeit, wie es Archivunterlagen wiederspiegeln, neue Kirchen und Gemeindehäuser in den Stadtteilen Sundwig, Westig, Landhausen und Becke gebaut.Besonderen Augenmerk verdienen die Akten der Ortsschulinspektion. Zu finden sind die Vorgänge über die Errichtung der Schulen, Besetzung und Besoldung der Schul-lehrerstellen, Stunden- und Lehrpläne, Sitzungsprotokolle der Interessenten, Revisions- und Arbeitsberichte u.v.m.Von Interesse für die Ortsgeschichte sind auch die Akten über die Armenfürsorge im 19. Jahrhundert. Das Archiv beinhaltet die Unterlagen sowohl des Armenvorstandes der evangelischen Gemeinde als auch des Gesamt-Armenvorstandes der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden. Einer der bedeutendsten Hemeraner war ein Sprachwissenschaftler und Mundartforscher Friedrich Leopold Woeste (1807-1878). Im Archiv befinden sich sein handschriftliches Manuskript zur Geschichte der Kirchengemeinde "Nachrichten über die evang.-luther. Parochie Hemer" sowie Schriftverkehr mit dem Pfarrer über die Vorbereitung der "Nachrichten" (LkA EKvW 4.192 Nr. 583). Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.192 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.192, Akte Nr. ...".Zur Gemeindegeschichte siehe in Archiv Druckschriften D 1 - D 14.Bielefeld, im Juni 2006(Anna Warkentin)Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Band 1, Bielefeld 2008

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hemer wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 669 Verzeichnungseinheiten, davon 11 Karten und Plänen, 21 Fotos, 21 Druckschriften und 18 Kirchenbüchern. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1696 bis 2000. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.192.
Der ältere Teil des Archivs ist im Jahre 1976 von Landeskirchenrat Dr. Hans Steinberg geordnet worden. Diese Akten sind 2006 neu bearbeitet und in den Gesamtbestand integriert worden. Sie sind anhand der "Altsignaturen" zu erkennen.
Das Gemeindearchiv belegt die Gemeindegeschichte seit dem Anfang des 18. Jahrhundert bis 2000, also für einen relativ späten Zeitraum. Zur Einführung der Re-formation in Hemer sind keine zeitgenössische Quellen vorhanden. Das Schreiben des Pfarrers Peter Niederstadt II ist 1712 verfasst worden und berichtet über die Einführung des Luthertums in Hemer im Jahr 1557 durch Vinzentius, ehemaligen Mönch aus dem Kloster Grafschaft (LkA EKvW 4.192 Nr. 181). Diese Angaben sind allerdings umstritten (H. Kraas: Die Einführung der Reformation in Hemer. Eine kritische Untersuchung des bisherigen Darstellungen und deren Quellen, in: Der Märker, April 1959, S. 126-131).
Über die alte St. Vitus-Kirche, die schon im 11. Jahrhundert bestanden haben soll, gibt das Archiv fast keine Auskünfte. Keine Abbildung oder Zeichnung ist von ihr erhalten geblieben. 1818 ist die alte Kirche wegen Baufälligkeit völlig abgebrochen worden. Der Abbruch der alten und Bau der neuen Kirche sind im Archiv gut dokumentiert.
Der Wachstum der Kirchengemeinde machte die Errichtung einer Hilfspredigerstelle erforderlich, die 1902 zu einer 2. Pfarrstelle umgewandelt wurde. In den 1950er Jahren sind weitere vier Pfarrstellen entstanden. Um die stark gewachsene und weitläufige Gemeinde mit den Gottesdiensträumen zu versorgen, wurden in der Nachkriegszeit, wie es Archivunterlagen wiederspiegeln, neue Kirchen und Gemeindehäuser in den Stadtteilen Sundwig, Westig, Landhausen und Becke gebaut.
Besonderen Augenmerk verdienen die Akten der Ortsschulinspektion. Zu finden sind die Vorgänge über die Errichtung der Schulen, Besetzung und Besoldung der Schul-lehrerstellen, Stunden- und Lehrpläne, Sitzungsprotokolle der Interessenten, Revisions- und Arbeitsberichte u.v.m.
Von Interesse für die Ortsgeschichte sind auch die Akten über die Armenfürsorge im 19. Jahrhundert. Das Archiv beinhaltet die Unterlagen sowohl des Armenvorstandes der evangelischen Gemeinde als auch des Gesamt-Armenvorstandes der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden.
Einer der bedeutendsten Hemeraner war ein Sprachwissenschaftler und Mundartforscher Friedrich Leopold Woeste (1807-1878). Im Archiv befinden sich sein handschriftliches Manuskript zur Geschichte der Kirchengemeinde "Nachrichten über die evang.-luther. Parochie Hemer" sowie Schriftverkehr mit dem Pfarrer über die Vorbereitung der "Nachrichten" (LkA EKvW 4.192 Nr. 583).
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.192 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.192, Akte Nr. ...".
Zur Gemeindegeschichte siehe in Archiv Druckschriften D 1 - D 14.
Bielefeld, im Juni 2006
(Anna Warkentin)
Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Band 1, Bielefeld 2008

Reference number of holding
4.192

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.13. Kirchenkreis Iserlohn

Date of creation of holding
1696 - 2000

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Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
05.11.2025, 1:59 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1696 - 2000

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