Serie

. Die - insgesamt 63 Köpfe zählenden - vier Gemeinden des leiningen-westerburgischen Obergebiets Halbs, Stahlhofen, Hergenroth, Winnen gegen Gemeinde Gemünden (mit der dazu gehörigen Gemeinde Wengenroth 138 Köpfe zählend)

Quad. 6: Auszug aus Dienst-Akkord (1756) zwischen Kläger und Landesherrschaft
Laufzeit: 1784-1795
Bemerkungen: 1793-1794 ninil actum

Aufhebung des vorigen Urteils, damit Zulassung der neuen, erstmals in der Revisionsinstanz eingebrachten Beweise, gerichtliche Annahme der Hauptsache, nämlich des Streits über die rechtmäßige Verteilung des von der westerburgischen Landesherrschaft jährlich zum Spinnen an die Gemeinden ausgegebenen Gewirks zwischen den Parteien (wobei die Kläger die Teilung nach Köpfen, die Beklagten die Teilung je zur Hälfte zwischen den Parteien als üblich bezeichnen)

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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