Akte

Rechtsstreit zwischen den Eigentümern der Geisterholzwiese, u.a. Heinrich Beumer, und den Eheleuten Neuhaus wegen Eindeichungen

Enthält: Urteil des Land- und Stadtgerichts Ahlen in Sachen des Schusters Heinrich Geistmann, des Schmiedes Joh. Bernard Münstermann des Holzschuhmachers Joh. Theodor Jungfermann, des Fassbinders Theodor Heinrich Bücker, des Steinhauers Theod. Hermann Bröcker, des Johann Brandhove, des Wirts Henrich Beumer, des Drechslers Johann Veiling, Kläger gegen den Beklagten Eheleute Steinhauer Henrich Neuhaus. Die Kläger sind Eigentümer der Geisterholzweide bzw. -wiese. In dieser Wiese liegt der Geisterholzplatz mit Eigentum der Verklagten, der mit einem Graben versehen ist. Der Beklagte wird verurteilt, das Eindeichen von Flachs zu unterlassen, das verdorbene Wasser des Grabens zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen, damit die Kläger ihr Vieh weiterhin zur Tränke an den Geisterholzgraben führen können.

Reference number
N 195 Beumer-Everke; Sendenhorst, 17

Context
Beumer-Everke; Sendenhorst
Holding
N 195 Beumer-Everke; Sendenhorst Beumer-Everke; Sendenhorst

Date of creation
23. Dez. 1835

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Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Last update
05.11.2025, 4:32 PM CET

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Object type

  • Akten

Time of origin

  • 23. Dez. 1835

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