Archivale

Die Stellungnahme zu Gnadengesuchen.

Adressat: Referate III A, III B, III C, III D, III E im Hause


Die folgenden Gesichtspunkte sind zu beachten.
a) Die Befürwortung von Gnadengesuchen ist nie "grundsätzlich" abzulehnen.
b) Im Allgemeinen wird die Begnadigung von Landesverrätern bis auf weiteres nicht befürwortet werden können.
c) In den Stellungnahmen ist nicht die Tat des Verurteilten nochmals zu schildern.
d) Eine Stellungnahme hat einem Schema zu entsprechen.
Weitere Angaben zu den einzelnen Abschnitten.

Archivaliensignatur
International Tracing Service, 0.4, 074/0912a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 32
former reference number: I21, Folio 93-94
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: B.Nr.IV-1093-III Hgst.

Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1939
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Leiter der Abteilung III
Laufzeit
01.11.1939

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Letzte Aktualisierung
09.05.2023, 10:50 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Leiter der Abteilung III

Entstanden

  • 01.11.1939

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