Bestand
Oberforst- und Wildmeisterei Colditz (Bestand)
Geschichte: Oberforst- und Wildmeistereien entstanden in Sachsen in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. 1777 gehörten zum Zuständigkeitsbereich der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz die Ämter Borna, Colditz, Leisnig, Mutzschen mit den Kammergütern Collm und Mahlis, Mügeln mit dem Kammergut Schlaitz, Oschatz, Rochlitz sowie das Erbamt Grimma und das Schulamt Grimma. Ab 1814 gab es erste Schritte zu einer Reform der Forstverwaltung. 1816 entstanden im Zuständigkeitsbereich der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz die Forstmeistereien Colditz und Wermsdorf sowie als Zwischeninstanz die Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises.
Inhalt: Mandate.- Personalangelegenheiten.- Forstgebäude und Forstwohnungen.- Eigentums- und Wirtschaftsgrenzen.- Grundstücksangelegenheiten.- Holznutzung.- Wege- und Wasserbau.- Jagdangelegenheiten.
Ausführliche Einleitung: Geschichte der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz
Oberforst- und Wildmeistereien entstanden in Sachsen in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Deren Zuständigkeitsbereiche waren einigen Veränderungen unterlegen. So wurde 1681 Johann Georg von Ziegesar zum Oberforstmeister der Ämter Düben, Eilenburg, Gräfenhainichen, Grimma, Mühlberg, Oschatz, Petersberg, Pforta, Torgau und Wurzen bestallt. 1755 lagen im Zuständigkeitsbereich des neu bestallten Oberforst- und Wildmeisters zu Torgau und Söllichau, Thiem Heinrich von Preuß, nur noch die Ämter Torgau, Düben, Eilenburg, Gräfenhainichen, Mühlberg und Pretzsch. Zumindest Grimma und Oschatz dürften zu diesem Zeitpunkt an die Oberforst- und Wildmeisterei Colditz gegangen sein. 1737 gehörten die Ämter Pforta, Tennstädt und Treffurth, die zwischenzeitlich von der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz abgetrennt worden waren, wieder zu dieser.
1777 gehörten zum Zuständigkeitsbereich der Oberforstmeisterei Colditz die Ämter Borna, Colditz, Leisnig, Mutzschen mit den Kammergütern Collm und Mahlis, Mügeln mit dem Kammergut Schlaitz, Oschatz, Rochlitz sowie das Erbamt Grimma und das Schulamt Grimma. Kommissionsweise verwaltete sie auch die staatlichen Wälder im Kreisamt Leipzig und das Lommatzscher Revier. Die Jagd war der Wildmeisterei Colditz nur in den Ämtern Borna, Colditz und Rochlitz, sowie im Schulamt Grimma zugeordnet. Die Jagd in den Ämtern Mutzschen, Mügeln, Oschatz und im Lommatzscher Revier gehörte zur Wildmeisterei Dahlen.[01] Nach dem Tode des Wildmeisteradjunkts Karl Gottlob Hähnel in Sitzenroda wurde 1803 die Verwaltung der Funktion eines Wildmeisters in Dahlen in den Ämtern Torgau und Mühlberg links der Elbe der Oberforst- und Wildmeisterei Torgau übertragen. In den Ämtern Oschatz, Mutzschen, Mügeln und einem Teil des Amts Leisnig ging diese Funktion an die Oberforst- und Wildmeisterei Colditz.
1813 existierten in Sachsen acht Oberforst- und Wildmeistereien: Colditz, Cunnersdorf, Dresden, Grillenburg, Olbernhau, Schneeberg, Schöneck und Zschopau. Zum Bezirk der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz gehörten die Ämter Borna, Colditz, Grimma, Leisnig, Mügeln, Mutzschen, Oschatz und Rochlitz.
Am 5. Juli 1814 erließ das Finanzministerium eine Verordnung, nach der die neue Organisation der Oberforstmeisterei Colditz nun umgesetzt werden sollte. Dahingehend war dem Landjägermeister von Hopffgarten bereits ein Jahr zuvor eine Forstkarte und ein Entwurf übersandt worden. Nun wurde die Dotierung der Beamten geregelt.
Ein Mandat vom 16./28. September 1814 gab die Bildung von neun Forstbezirken vor, von denen vier auf das nach der Teilung Sachsens 1815 beim Königreich verbleibende Territorium entfielen. Jedem Kreis sollte ein Landforstmeister vorstehen, jedem der untergeordneten Forstbezirke ein Forstmeister. Die Ausführung dieser Organisationsreform unterblieb aber zunächst angesichts der Unklarheiten über den Fortbestand Sachsens als selbständiger Staat.
Am 8. Juni 1815 wurde Carl Siegismund von Hopffgarten die Oberforstmeisterfunktion in den Wäldern und Jagdrevieren in den beim Königreich Sachsen verbleibenden und zum Hochstift Merseburg gehörenden Ämtern Schkeuditz und Lützen übertragen. Nach Rückkehr des sächsischen Königs und der vollzogenen Teilung erstattete das Finanzkollegium am 2. Dezember 1815 einen Bericht über den Stand der Reform. Es sprach sich für den Wegfall der Landforstmeister, deren Wirkungskreis ohnehin nicht klar bestimmt war, aus. Die existierenden Oberforstmeistereien sollten in insgesamt 18 kleine Forstbezirke geteilt werden, deren Verwaltung Forst- oder Oberforstmeister unter direkter Aufsicht des Finanzkollegiums ausübten. Ein Reskript vom 28. Februar 1816 stellte aber die direkte Unterstellung der Forstbezirke unter das Finanzkollegium in Frage. Es gab für die Kreise eine Oberaufsicht durch jeweils einen Oberforstmeister vor. An der Spitze jedes Forstbezirkes sollte ein Forstmeister stehen. Der daraufhin vom Finanzkollegium vorgestellte neue Plan betonte, dass zur Vermeidung eines aufwändigeren Geschäftsganges durch die Bildung einer neuen Instanz die Landforstmeister mehr als eine "kontrollierende und oberaufsehende Behörde" anzusehen sei. Ein Spezialreskript vom 14. August 1816 genehmigte den Organisationsplan dahingehend, dass die Stellen der Oberforstmeister – nicht Landforstmeister – wirkliche Zwischeninstanzen bilden sollten. Im Zuständigkeitsbereich der bis dahin existierenden Oberforst- und Wildmeisterei Colditz wurden die Forstmeistereien Colditz und Wermsdorf gebildet. Die Einführung der neuen Organisation sollte nach dem Reskript von 1816 nach und nach vor sich gehen, für den 1. und den 4. Forstkreis aber sofort umgesetzt werden. Neben den vier Forstkreisen existierte die Oberforstmeisterei im Vogtland.
Für die Oberforstmeister und Rentbeamten wurden am 24. Februar 1817 die Dienstinstruktionen erlassen, die für die Forstmeister, Oberförster, Revierförster und Unterförster am 15. April 1818. Zum 4. Forstkreis gehörten die Forstbezirke Zschopau, Colditz und Wermsdorf. Den 4. Forstkreis leitete zunächst der Landjägermeister Carl Sigismund von Hopffgarten, der bereits dem Oberforst- und Wildmeisteramt Colditz vorgestanden hatte. Er starb am 24. März 1817, wonach zunächst die Forstmeister ihre Bezirke interimistisch ohne Mittelinstanz verwalteten. Am 9. August 1817 übernahm Carl Friedrich von Götz die Funktion des Kreisoberforstmeisters.
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Die Unterlagen des zusammengefassten Bestandes Oberforstmeisterei Grimma wurden im Jahr 2000 vom Hauptstaatsarchiv Dresden übernommen. Sie waren in Anlehnung an den Aktenplan der Revierverwaltung in die Teile A Forstsachen, B Jagd- und Fischereisachen und C Allgemeine Verwaltung geordnet. Bis 2003 wurde eine Bearbeitung der Unterlagen abgeschlossen, die sich vor allem auf die Erfassung der auf den Aktendeckeln stehenden Aktentitel, der Datierung und der Registratursignaturen beschränkte. Als lfd. Nr. fand nur die jeweilige Kartonsignatur Verwendung, was zumindest einen groben Zugriff ermöglichte.
In einem weiteren Bearbeitungsschritt im Jahr 2019 erhielt jede der insgesamt 2009 Akten zur eindeutigen Identifizierung eine fortlaufende Nummer. Neben der Prüfung der Datierung wurden die Titel vielfach neu gebildet bzw. vereinheitlicht und ergänzt. Die Provenienzen und Vorprovenienzen wurden komplett geprüft und festgehalten. Danach erfolgte eine neue Bestandsbildung nach den vorhandenen Provenienzen. Bei der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz wurde der zeitliche Schnittpunkt 1816 gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt entstanden sowohl die Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises als Zwischeninstanz als auch die Forstmeistereien Colditz und Wermsdorf.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält vor allem Unterlagen zu Forstgebäuden, Eigentums- und Wirtschaftsgrenzen sowie Grundstücksangelegenheiten.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 22503, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Volker Jäger
März 2019
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 22503
- Umfang
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1,10 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.05 Behörden und Einrichtungen der Erblande >> 01.05.04 Finanzen
- Bestandslaufzeit
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1575 - 1816
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
Sächsisches Staatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1575 - 1816