Urkunde
Wilhelm Henrich von und zum Bruch bekundet, dass er von Johann Georg Herzog zu Sachsen und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid-Blankenheim belehnt worden ist, verpflichtet sich die zum Teil ohne Konsens verpfändeten und belasteten Lehengüter in Jahresfrist einzulösen und verzichtet auf Hofstätten und Burgsitze, auf denen Burghäuser gestanden haben.
- Archivaliensignatur
-
340, U 14080 h
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung Papier, mit Unterschrift (aus 121 Urk. von Widderstein)
- Kontext
-
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 11 1650 bis 1699 >> 11 2 1661-1670
- Bestand
-
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
- Laufzeit
-
1665 März 9 / 19
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
17.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
Hessisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1665 März 9 / 19
Ähnliche Objekte (12)
