Archivale
Ratifikation vom 15.9.1838 (Berlin) König Friedrich Wilhelms III. von Preußen zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.
- Reference number
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Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 292
- Former reference number
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Privileg Q Nr. 36
- Language of the material
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deutsch
- Further information
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Beglaubigung: Papiersiegel und Unterschrift des Königs und Unterschrift ?
- Context
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Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Handel >> Deutscher Zollverein >> Münzwesen >> Dresdener Münzkonvention 1838
- Holding
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Verträge der Freien Stadt Frankfurt
- Indexbegriff subject
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Münzwesen
- Indexentry person
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Friedrich Wilhelm III., König von Preußen
Bansa, Konrad Adolf: Senator
Deutscher Zollverein
- Indexentry place
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Preußen
Dresden
- Date of creation
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15.09.1838
30.07.1838
- Other object pages
- Rights
-
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- Last update
-
20.08.2025, 12:25 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 15.09.1838
- 30.07.1838
Other Objects (12)

Ratifikation vom 24.10.1838 (Biebrich) Herzog Wilhelms von Nassau zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 27.11.1838 (Stuttgart) König Wilhelms I. von Württemberg zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 27.10.1838 (Darmstadt) Großherzog Ludwigs II. von Hessen zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 27.9.1838 (Dresden) König Friedrich Augusts II. von Sachsen zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 20.9.1838 (Karlsruhe) Großherzog Leopolds I. von Baden zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 12.10.1838 (Meiningen) Herzog Bernhards von Sachsen-Meiningen zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 9.10.1838 (Greiz) des Fürsten Heinrich XX. von Reuß (ältere Linie) zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 17.10.1838 (Kassel) des Kurprinzen und Mitregenten Friedrich Wilhelm von Hessen zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 23.8.1838 (Rudolstadt) des Fürsten Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.

Ratifikation vom 17.8.1838 (Ebersdorf) des Fürsten Heinrich LXXII. von Reuß (jüngere Linie) zu der allgemeinen Münzkonvention mitsamt Separatartikeln, die am 30.7.1838 in Dresden zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossen und auf Seiten Frankfurts von Conrad Adolph Bansa besiegelt und unterzeichnet worden war.
