Amtsdruckschrift | Monografie
Notification wegen der in dem am 24ten Maji a. pr. publicirten Matten-Mandat beliebten Veränderungen : d. 26. April. 1730
- Standort
-
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg -- A/70024
- VD 18
-
VD18 13201514
- Umfang
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4°, 8 ungezählte Seiten
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Herausgeber am Ende der Schrifte genannt
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Hamburg : Gedruckt bey Conrad König, E. Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Raths Buchdrucker , 1730
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:18-5-PPN8658978402
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
09.04.2025, 13:26 MESZ
Datenpartner
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- Hamburg : Gedruckt bey Conrad König, E. Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Raths Buchdrucker , 1730
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Notification, welche, in Betracht des, auf den 19ten Märtz, dieses 1750sten Jahres, von E. Hochedlen Rathe der Stadt Hamburg, angesetzten Buß- Fast- und Bet-Tages, auch wegen der, zum Behufe der eingeäscherten St. Michaelis Kirche, beliebten Collecte, am Sonntage Judica, als den 15ten Märtz, von allen Cantzeln abzulesen, verordnet worden ist
![Texte und Danck-Gebeth, Welche auf dem am 25sten Junii des jetzlauffenden 1730sten Jahres, einfallendem Evangelischen Zweyten Jubel-Feste, wegen der vor 200. Jahren an solchem Tage zu Augspurg übergebenen Confession, auf der Beyden Käyserl. freyen Reichs-Städte Lübeck und Hamburg Verordnung in dem Städtlein Bergedorff und den dazu gehörigen Vier Landen zu erklären und abzulesen sind, Sam[m]t der Notification, welche acht Tage vorher, als am 18ten Junii, von den Cantzeln deßfalls geschehen ist](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d6eea8be-baca-40d8-99da-6f13d5e92f3b/full/!306,450/0/default.jpg)
Texte und Danck-Gebeth, Welche auf dem am 25sten Junii des jetzlauffenden 1730sten Jahres, einfallendem Evangelischen Zweyten Jubel-Feste, wegen der vor 200. Jahren an solchem Tage zu Augspurg übergebenen Confession, auf der Beyden Käyserl. freyen Reichs-Städte Lübeck und Hamburg Verordnung in dem Städtlein Bergedorff und den dazu gehörigen Vier Landen zu erklären und abzulesen sind, Sam[m]t der Notification, welche acht Tage vorher, als am 18ten Junii, von den Cantzeln deßfalls geschehen ist
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