Urkunde
Kaiser Friedrich I. bestätigt den früher von Bischof Friedrich mit Graf Heinrich von Tecklenburg geschlossenen, jetzt von Bischof Ludwig mit dem Sohn des Grafen Simon von Tecklenburg wiederholten Vertrag über die Vogtei über die Stadt Münster mit allem Zubehör und die Präbenden der Domherrn. Der Graf gibt die Vogtei auf, wird dafür aber mit 24 Mark Geldlehn für die Vogtei der Bischofsgüter und 40 Mark für die Vogtei der Kapitelgüter begabt. Er soll den vom Bischofe zu wählenden UnterVogt belehnen und im Notfall noch selbst auf Aufforderung erscheinen. Für die Geldlehn erhält der Graf jetzt die Lehn des Wigbolds von Metelen und die Metelener Vogtei.
- Alt-/Vorsignatur
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D 701u/Grafschaft Tecklenburg - Urkunden, Nr. 1b
- Kontext
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Urkundenselekt >> 1. Kaiserurkunden
- Bestand
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W 701 Urkundenselekt
- Laufzeit
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1173 Mai 4
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Zugangsbeschränkungen
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Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 16:01 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1173 Mai 4