Urkunde

Kaiser Friedrich I. bestätigt den früher von Bischof Friedrich mit Graf Heinrich von Tecklenburg geschlossenen, jetzt von Bischof Ludwig mit dem Sohn des Grafen Simon von Tecklenburg wiederholten Vertrag über die Vogtei über die Stadt Münster mit allem Zubehör und die Präbenden der Domherrn. Der Graf gibt die Vogtei auf, wird dafür aber mit 24 Mark Geldlehn für die Vogtei der Bischofsgüter und 40 Mark für die Vogtei der Kapitelgüter begabt. Er soll den vom Bischofe zu wählenden UnterVogt belehnen und im Notfall noch selbst auf Aufforderung erscheinen. Für die Geldlehn erhält der Graf jetzt die Lehn des Wigbolds von Metelen und die Metelener Vogtei.

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen

Namensnennung 4.0 International

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Alt-/Vorsignatur
D 701u/Grafschaft Tecklenburg - Urkunden, Nr. 1b

Kontext
Urkundenselekt >> 1. Kaiserurkunden
Bestand
W 701 Urkundenselekt

Laufzeit
1173 Mai 4

Weitere Objektseiten
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Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:01 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1173 Mai 4

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