Aufsatz

XVIII. Darf nach erfolgter Wiederaufnahme der Untersuchung ein gegen den freigesprochenen Angeklagten schon früher gebrauchter Belastungszeuge bei der zweiten öffentlichen Verhandlung auf Antrag des Staatsanwaltes über denselben Verdachtsgrund nochmals vernommen werden?

XVIII. Darf nach erfolgter Wiederaufnahme der Untersuchung ein gegen den freigesprochenen Angeklagten schon früher gebrauchter Belastungszeuge bei der zweiten öffentlichen Verhandlung auf Antrag des Staatsanwaltes über denselben Verdachtsgrund nochmals vernommen werden?

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Language
Deutsch

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Allgemeine Gerichtszeitung für das Königreich Sachsen ; 5.1861

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Busch (Verfasser*in)

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09.10.2025, 2:23 PM CEST

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