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Einforderung des von einem der Erben übertragenen Erbanteils

Enthält: Im vorliegenden Rechtsstreit klagt Peter Fischer seinen Anteil am Erbe des Theodor Maus ein. Er bedient sich dabei eines Attests von Reinard Müller, einem Vetter des Beklagten. Die Sache verhielt sich folgendermaßen: Nachdem die Leibzüchterin Catharina Schoengens [wohl die Witwe des Erblassers] verstorben war, sollte die Erbschaft von ca. 5 Viertel Ackerland und 2 Viertel 3 Pinten Broich laut einem Vergleich vom 27.6. d. J. (?) in fünf gleiche Teile geteilt und jedem der Erben nach Gebühr ("pro rata") zugewiesen werden. Aber Reiner Maus, einer der Miterben, sitze auf der ganzen Erbschaft und behinderte die Teilung. Er beanspruche sie als Entschädigung für eine Geldforderung vom 7.7. an seinen Schwager Andres Bannosky, dem zwei Teile des Erbes zustehen. Er hätte darauf einen Arrest erhalten, der bisher noch nicht durch die Rückzahlung aufgelöst worden wäre. Inzwischen hatte Bannosky aber seine Anteile an den Bürgermeister Peter Fischer übertragen, der, so bezeugt Reinard Müller, im Namen Bannoskys an Maus 12 Rtlr 70 Albus 8 Heller zurückgezahlt habe. Als Gegenleistung sollte er die ihm gebührenden zwei Erbanteile erhalten. Da dies aber nicht geschehen sei, fordert Fischer mit dem beigefügten Attest als Beweis die Zwangsvollstreckung und Aufkommen des Beklagten für die verursachten Kosten. Die Klage wird zuglassen.

Reference number
GerKer, 1227
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1777 Oktober 16

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Last update
17.09.2025, 2:45 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1777 Oktober 16

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