Amtsdruckschrift | Monografie | Verordnung
Eines Hoch-Edlen und Hochweisen Raths des Heil. Röm. Reichs Freyen Stadt Nurnberg Decret, Wie sich ihre Lehrer und Prediger, wegen mancherley in der Christlichen Kirchen zu diesen Zeiten entstandenen Irrungen, bezeigen, und so wol die reine Evangelische Lehre, als gute Ordnung noch ferner erhalten sollen : [Decretum in Senatu den 20. Octobr. 1707]
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10272682
- Extent
-
[4] Bl. ; 2°
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10272682
- Contributor
-
Nürnberg
- Published
-
[Nürnberg] : Endter , 1707 -
- Last update
-
09.04.2025, 1:03 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Amtsdruckschrift ; Monografie
Associated
- Nürnberg
Time of origin
- [Nürnberg] : Endter , 1707 -
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Wir Burgermeister vnd Rath der Statt Nürmberg, thuen kundt hiemit männiglich, Demnach vns vielfaltig angelangt, welcher massen zu Hiesiger Statt allerhandt geringhältige vnd fast nichts würdige Müntz Sorten häuffig gebracht vnd eingeschoben werden, welches bey vnserer Burgerschafft vnd andern Personen so allhier zu Handtieren, mehrerley zweiffel in dem Nehmen vervrsachen vnd gebehren thut ... : Decretum in Senatu, 8. Martij, 1622.

Wir Burgermeister vnd Rath der Statt Nürmberg, thuen kundt hiemit männiglich, Demnach vns vielfaltig angelangt, welcher massen zu Hiesiger Statt allerhandt geringhältige vnd fast nichts würdige Müntz Sorten häuffig gebracht vnd eingeschoben werden, welches bey vnserer Burgerschafft vnd andern Personen so allhier zu Handtieren, mehrerley zweiffel in dem Nehmen vervrsachen vnd gebehren thut ... : Decretum in Senatu, 8. Martij, 1622.
