Bürgermeisterei Alt-Saarbrücken (Bestand)
Inhalt: Die Verzeichnung
umfasst die Überlieferung der Bürgermeisterei Saarbrücken etwa
ab 1815 bis zur Vereinigung der Stadt Saarbrücken mit St. Johann
und Malstatt- Burbach zur Großstadt 1909.
Bestandsgeschichte: Das
Schicksal der Überlieferung ist heute nicht mehr zu
rekonstruieren. Fest steht lediglich, dass Aktenbände, die auch
nur entfernt das Bauwesen betreffen, bei der Gründung der
Großstadt Teil einer eigens angelegten „Alten Bauregistratur“
aus einschlägigen Akten der drei Saarstädte wurden, von dort aus
im Jahr 1951 ans Stadtarchiv abgegeben und hier wieder mit dem
restlichen Bestand der Bürgermeisterei vereinigt wurden. Ferner
hat der ehemalige Städtische Bürodirektor Stützer zwischen 1945
und 1950 Teile des Bestandes aufgelöst und mit entsprechenden
Splittern der Bestände St. Johann und Malstatt-Burbach zu
Pertinenzen zusammengefügt. Unter Anwendung des
Provenienzprinzips wurden diese Stützer’schen Einheiten wieder
aufgelöst und so weit wie möglich, ihrer alten
Registraturzugehörigkeit zugeteilt. Solcherart behandelte
Aktenbände sind durch einen * vor dem Aktentitel gekennzeichnet,
so dass in diesen Fällen keine vollständige Überlieferung eines
Aktenbandes zu erwarten ist. In die Verzeichnung wurden die
teils getrennt gelagerten Protokollbücher, Einwohnerregister und
Rekrutierungsstammrollen eingearbeitet. Bei der Registratur der
1909 entstanden Großstadt weitergeführte Akten der
Bürgermeisterei Saarbrücken befinden sich beim Bestand
Großstadt.Ein Repertorium von ca. 1836-1839 (Bgm. Alt-SB, 1312)
und ein weiteres, das 1836 angelegt und bis etwa Mitte der
1850er Jahre fortgeführt wurde (ebd. Nr.877), lassen erkennen,
dass die Überlieferung der ältesten Bürgermeistereiregistratur
teilweise sehr lückenhaft ist. Der Einteilung beider Repertorien
entspricht keine Signierung der einzelnen Aktenbände. Zwei
weitere Aktenverzeichnisse aus der Zeit um 1900 (Bgm. Alt-SB
1821) geben Aufschluss darüber, dass die Aktenbände der
Stadtbürgermeisterei aus der Zeit vor Bildung der Großstadt
weniger große Verluste erlitten haben. Seit etwa 1878 wurde die
Registratur in Fächer und Nummern eingeteilt. Diese Neuordnung
wurde in den 1880er Jahren etwas verbessert, wobei jedoch die
Fächer nicht systematisch, sondern alphabetisch nach dem
Buchstaben der Fachstichwörter angeordnet wurden. Fach 1 umfasst
daher „Auswärtige Angelegenheiten“, Fach 2 „Armenwesen“, die
Fächer 47 und 48 „Wahlen“. Fach 49 bis 54 wurde bei Bedarf im
Anschluss an die alphabetische Reihung besetzt. Für den
systematischen Aufbau des Bestandes war diese Registraturordnung
wegen ihrer sich aus dem Alphabet ergebenden Zufälligkeiten
unbrauchbar. Daher wurde für ihn eine einheitliche
Dezimalklassifikation entworfen und für die Bestandsgliederung
verwendet.Die am 31.Januar 1816 eingerichtete preußische
Bürgermeisterei Saarbrücken umfasste die Städte Saarbrücken und
St. Johann sowie die Landgemeinden Malstatt, Burbach, Russhütte
und Brebach-Halberg. Mit Verleihung der Rheinischen
Städteordnung an St.Johann im Jahre 1859 wurde Brebach-Halberg
der Bürgermeisterei Bischmisheim zugeschlagen. Malstatt-Burbach
wurde 1866 zur selbstständigen Land -, 1875
Stadtbürgermeisterei. Der nachstehend verzeichnete Bestand
enthält daher Quellenmaterial über die genannten Städte und
Gemeinden in der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Bürgermeisterei
Saarbrücken.
Formierung: Akten:
Preußische Fadenheftung; Amtsbücher: gebunden
- Bestandssignatur
-
Stadtarchiv Saarbrücken, Bgm. Alt-SB
- Kontext
-
Stadtarchiv Saarbrücken (Archivtektonik) >> 1 Altes Archiv >> 1.1 Städtische Provenienzen
(1727, 1751, 1767 - 1814) 1815 - 1909 (1910 - 1931, 1944 - 1949)
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
19.05.2023, 16:10 MESZ
Beteiligte
- 1815-1859 Landbürgermeisterei Saarbrücken, 1859-1909 Stadtbürgermeisterei Saarbrücken
Entstanden
- 1815-1909<br />(1727, 1751, 1767 - 1814) 1815 - 1909 (1910 - 1931, 1944 - 1949)