Buchmalerei
Landrecht zweites Buch: Entrichten des Zehntteils (1) Ldr. II 48 § 12: Zehntteil auf Gänse; Nachbarschaftsrecht: (2) Ldr. II 49 § 1,2: Dachtraufen und Dachüberstände, Einzäunen des Hofes ; (3) Ldr. II 51 § 1: Abstandsflächenregelung für den Schweinestall und den Backofen ; (4) Ldr. II 52 § 1,2: Besitz an überhängenden Ästen und Hopfen; (5) Ldr. II 54 § 1: Hüterecht, Hirtenlohn
Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Drei Gänse mit je einem Viertelkreis darüber als Symbol für einen Viertel Heller. (Textverlust). (2) Ein Mann beim Winden eines Flechtzauns um seinen Hof, auf dem ein Gebäude steht, aus dessen Dachtraufe Regenwasser in den Hof strömt und nicht über die Nachbargrenze. (3) Ein Schweinestall, ein Wohnhaus und ein Backofen stehen mit Abstand zueinander. (4) Ein Mann zieht mit einer Axt einen Zweig eines Baumes vom Nachbargrund über den Grenzzaun zu sich herüber und hält in der anderen Hand einen Hopfenzweig. (5) Ein Hirte mit Hütestab in der Hand bricht mit drei Rindern auf und blickt zurück zu seinem Auftraggeber, der ihm einen Gegenstand, möglicherweise seinen Lohn, reicht. Unter der Textspalte daneben eine ihre Ferkel säugende Muttersau, die im Stall bleibt.
- Alternative title
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Sachsenspiegel (Titelzusatz)
- Location
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Universitätsbibliothek Heidelberg
- Collection
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UB Bibliotheca Palatina (UB Heidelberg)
- Inventory number
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Cod. Pal. germ. 164, Bl. 008r
- Measurements
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30 x 23,5 cm
- Material/Technique
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Pergament , kolorierte Federzeichnung
- Related object and literature
- Subject (what)
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Rechtsbuch
Hüten
Zehnt
Nachbarrecht
- Event
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Herstellung
- (where)
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Mitteldeutschland (Ost)
- (when)
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14. Jh.
- Event
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Provenienz
- (description)
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Bibliotheca Palatina
- Last update
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05.03.2025, 4:23 PM CET
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Buchmalerei
Time of origin
- 14. Jh.