Sachakte

Untersuchung gegen Mitglieder landsmannschaftlicher Verbindungen

Enthält: Bl. 35, 38: 1. C. Georg Ad. Wilh. Jacobi; 2. Karga; 3. Leopold Constantin Reiche; 4. Ed. Carl Ad. Kluth und frühere Mitglieder;
Sind ohne Abgangszeugnis von der Universität gegangen. Sollten sie nach Berlin kommen, so soll eine Mitteilung über die dort stattfindende Untersuchung gegen dieselben in Halle eingehen. Von Halle werden sie verurteilt (Relegation);
Gegen Mitglieder, die bloße Mitglieder der Verbindung waren, wird nur das Consilio abeundi ausgesprochen (Bieling, Roloff);
Es folgen Mitteilungen an die Studenten Bieling, Roloff, Thilo, Hartung und St. Paul;
Mitteilung an die Universität Göttingen (dort ist Schaarschmidt), Bötticher und Laffra. Man solle Bötticher untersuchen und ihn dort wegen der Teilnahme an einer landsmannschaftlichen Verbindung bestrafen (Mitglied der Marchia).

title of record
Untersuchungen gegen verbotene Verbindungen

Context
Rep. 5 Universitätsgericht >> 2. Universitätsgericht 1819-1944 >> 2.3 Verbindungswesen - Allgemeines und einzelne Verbindungen >> Untersuchungen gegen verbotene Verbindungen
Holding
Rep. 5 Universitätsgericht

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03.04.2025, 9:53 AM CEST

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