Urkunden
Abkommen zwischen den Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung einheitlicher Regelungen über die Arbeitszeit der Lehrer: Da eine einheitliche Arbeitszeit der Lehrer im Bundesgebiet für erforderlich gehalten wird, verpflichten sich die Landesregierungen, vom Inkrafttreten des Abkommens an keine Änderung bezüglich der Pflichtstunden für Lehrer vorzunehmen; zulässig bleibt eine Herabsetzung bis zu einer Pflichtstundenzahl von 28 für Grund- und Hauptschullehrer.
- Archivaliensignatur
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Bayern Urkunden 4175
- Formalbeschreibung
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Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Fotokopie, 4 S.; Anlage a): Fotokopie, 2 S.; Anlage b): Fotokopie, 1 S.
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zusatz-Laufzeit: 17. Oktober 1974
Besiegelung/Beglaubigung: Heubl (Dr. Franz Heubl, Staatsminister für Bundesangelegenheiten). Die Vertreter der Landesregierungen
Ausstellungsort: Bonn
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Fotokopie, 4 S.; Anlage a): Fotokopie, 2 S.; Anlage b): Fotokopie, 1 S.
- Kontext
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Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945 >> 3. Verträge zwischen sämtlichen Bundesländern
- Bestand
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Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945
- Indexbegriff Person
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Heubl, Franz
- Laufzeit
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17. Oktober 1974
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:35 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 17. Oktober 1974