Serie

. Schultheiß und Gemeinde zu Hausen gegen Nassau-weilburgische Regierung und die Gemeinde Neunkirchen (seit 1643 an Nassau-Hadamar verpfändet); als Interveniert: Kurtrier (als nächstgelegener Reichsstand zur Rechtsdurchsetzung aufgerufen), Gemeinde Hüblingen

Quad. 3, 59: Auszug aus gemeinschaftlich nassau-katzenelnbogischem Archiv betr. Weidgang im Forstwald bei Neunkirchen
Laufzeit: 1712-1754
Bemerkungen: Enthält kein Klaglibell

Quad. 23: Auszug aus 1619 abgefasstem Bericht über Hausener Gerechtsame in umgebenden Wäldern

Quad. 52, 138: RKG-Urteile in dieser Sache (5.3.1717/14.6.1730)

Quad. 61, 147, 232: kolorierte Abrisse des Forstwaldes bei Neunkirchen und Umgebung

Anspruch auf ungestörten Genuß der den Klägern (mit den Gemeinden Neunkirchen und Fussingen) zustehenden Koppelweide und Holzrechte im Neunkirchener Forstwald und den angrenzenden Gebieten, vor allem der Bortelbacher Struth (die bekl. Gemeinde hatte aufgrund einer 1709 in Hausen herrschenden Viehseuche versucht, der kl. Gemeinde die ihr im Forstwald zustehenden Rechte abzusprechen), Ersatz aller verursachter Schäden, vor allem des gepfändeten Viehs

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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