Sachakte

Verordnung: Alle vor dem Jahre 1784 ausgeprägten französischen Laubtaler sollen mit zwei Gulden 45 Kreuzer im Verkehr gerechnet werden. Anders ist es mit den 1784 und 1785 geprägten französischen Laubtalern

Archivaliensignatur
E 3 A, 61/17
Bemerkungen
nur Xerokopien

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.3 Münz- und Währungsangelegenheiten
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1787 Januar 11

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1787 Januar 11

Ähnliche Objekte (12)