Sachakte
Verordnung: Alle vor dem Jahre 1784 ausgeprägten französischen Laubtaler sollen mit zwei Gulden 45 Kreuzer im Verkehr gerechnet werden. Anders ist es mit den 1784 und 1785 geprägten französischen Laubtalern
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 61/17
- Bemerkungen
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nur Xerokopien
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.3 Münz- und Währungsangelegenheiten
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1787 Januar 11
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1787 Januar 11