Serie

Zweites Gesetz über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des BRH vom 26. Dez. 1954

Altes Az.: 2021/1

Kontext
Bundesministerium der Justiz >> B 141 Bundesministerium der Justiz >> (2) Rechts- und Dienstverhältnisse der Staatsbediensteten >> (20) Rechts- und Dienstverhältnisse der Richter und Beamten im allgemeinen >> (202) Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Beendigung des Dienstverhältnisses
Bestand
BArch B 141 Bundesministerium der Justiz

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:14 MEZ

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