Gliederung

Heiraten

Hinweis zur besonderen Nutzungsmodalitäten für die Standesamtsregister der Eheschließungen für 1938 und Folgejahre Die Eheschließungen ab 1938 und Folgejahre, werden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr im Einzelregister vorgelegt. Die Eintragungen enthalten neben den Eheleuten auch Angaben zu Kindern und weitere Familienzusammenhänge. Die Benutzung erfolgt vorab über die Ablichtungen der Namensverzeichnisse und eine darüber ermittelte Eintragung. Die Vorlage des Einzelregister erfolgt erst nach eingehender Prüfung als Abschnittskopie der Eintragung. Informationen über Adoptionen und Vaterschaftsanerkennungen dürften keinesfalls an Benutzer gelangen.

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Personenstandsunterlagen >> 1. Einzelregister
Holding
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04.06.2025, 9:09 AM CEST

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