Archivale
Die Kürschner-Artikel 27 und 29 des Privilegiums des Kürschner-Gewerks
Enthält u.a.: Artikel 27 erlaubt den Juden, ihre Rauch-Waren eingeschränkt zu verkaufen und Artikel 29 gestattet den Schneidern, Schustern und anderen Handwerkern den Verkauf ihrer Waren (06.12.1725).
- Archivaliensignatur
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A Rep. 550 Nr. 621
- Alt-/Vorsignatur
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A Rep. 550 Nr. 1997/2, A Rep. 016 Nr. 1133
- Bemerkungen
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Rauch-Waren: Rauchwaren sind zugerichtete gegerbte, aber noch nicht zu Pelz verarbeitete Tierfelle. (Wikipedia)
- Kontext
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A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709) >> 06. Gewerbe, Berufsausübung, Handel und Märkte >> 06.10. Lederverarbeitung
- Bestand
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A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709)
- Indexbegriff Sache
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Kürschner
- Laufzeit
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1725
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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22.08.2025, 12:07 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1725