Archivale

Die Kürschner-Artikel 27 und 29 des Privilegiums des Kürschner-Gewerks

Enthält u.a.: Artikel 27 erlaubt den Juden, ihre Rauch-Waren eingeschränkt zu verkaufen und Artikel 29 gestattet den Schneidern, Schustern und anderen Handwerkern den Verkauf ihrer Waren (06.12.1725).

Archivaliensignatur
A Rep. 550 Nr. 621
Alt-/Vorsignatur
A Rep. 550 Nr. 1997/2, A Rep. 016 Nr. 1133
Bemerkungen
Rauch-Waren: Rauchwaren sind zugerichtete gegerbte, aber noch nicht zu Pelz verarbeitete Tierfelle. (Wikipedia)

Kontext
A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709) >> 06. Gewerbe, Berufsausübung, Handel und Märkte >> 06.10. Lederverarbeitung
Bestand
A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709)

Indexbegriff Sache
Kürschner

Laufzeit
1725

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Letzte Aktualisierung
22.08.2025, 12:07 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1725

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