Bestand

Verband Bayerischer Arbeitsnachweise / Verband der gemeindlichen Arbeitsnachweise in Bayern (Bestand)

Der Verband Bayerischer Arbeitsnachweise wurde am 22. Februar 1900 von verschiedenen bayerischen Städten, in denen bereits Arbeitsämter bestanden, gegründet. Der Sitz befand sich zunächst in München; die Geschäftsführung wurde vom städtischen Arbeitsamt München wahrgenommen. Zweck des Verbandes war nach der vom selben Tag datierten Satzung, " - bei Wahrung der vollen Selbständigkeit der Verbandsmitglieder - die Förderung der gemeinsamen Interessen der Arbeitsnachweise". Dazu gehörten u.a. "die Verständigung über die Grundsätze, nach welchen der Geschäftsbetrieb der einzelnen Arbeitsnachweise und der wechselseitige Verkehr unter den Verbandsmitgliedern sich vollziehen soll, ... die Aufstellung einer Statistik über die Tätigkeitsergebnisse ..., die Einwirkung auf Errichtung von Arbeitsnachweisen ..., die Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber den Staats- und Gemeindebehörden und im Verbande Deutscher Arbeitsnachweise". Am 1. Juni 1917 trat, bedingt durchÄnderungen und Vergrößerungen im Tätigkeitsbereich, eine vollständig überarbeitete Satzung in Kraft. Neben der Umbenennung in Verband Bayerischer Arbeitsämter waren nunmehr u.a. auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber im geschäftsführenden Ausschuß vertreten. Nach einer erneuten Satzungsänderung am 17. November 1924 führte der Verband den Namen Verband der gemeindlichen Arbeitsnachweise in Bayern; als Sitz wurde der Ort der Geschäftsführung bestimmt. Diese wurde ab 1. Februar 1927 vom Vorstand des Arbeitsamtes Nürnberg wahrgenommen. Mit der Gründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und der Eingliederung der Arbeitsnachweise am 1. Oktober 1928 stellte der Verband seine Tätigkeit ein. Die endgültige Auflösung erfolgte im Sept./Okt. 1930; das vorhandene Vermögen ging an den Bayerischen Städtebund und an den Verband der Landgemeinden Bayerns. Die im StadtAN vorhandene Überlieferung des Verbandes enthält Material von den Gründungsvorbereitungen bis hin zur endgültigen Auflösung. Insbesondere dokumentiert durch Schrift- und Druckgut sind sowohl Verbandsangelegenheiten als auch die satzungsgemäße Aufgabenwahrnehmung. U.a. durch die Einbindung in den Verband Deutscher Arbeitsnachweise enthält der Einzelbestand darüber hinaus Informationen über den außerbayerischen Raum.

Bestandssignatur
E 6/661

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Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 11:18 MESZ

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