Stadtbefestigung

Stadtmauer (Stadtbefestigung); Biebergemünd, Poststraße 9, Leipziger Straße, Kirchstraße 6a, Kirchstraße 36, Kirchstraße 22, Kirchstraße 20, Kirchstraße 18, Kirchstraße 14, Kirchstraße 12, Kirchstraße 10, Kirchstraße, Kasseler Straße, Grashain, Frankfurter Straße 12, Erbsengasse 30, Erbsengasse 28, Erbsengasse 24, Erbsengasse 22, Erbsengasse 20, Erbsengasse 18, Erbsengasse 14, Erbsengasse, Eichelhain 23

Nach der Erhebung Wirtheims zur Stadt durch Kaiser Karl IV. im Jahre 1365 erhielt es vermutlich um 1442 eine Ummauerung mit zwei Stadttoren. Der Stadtmauerring mit Schalentürmen, dem Doppelturm der Tränkpforte und dem Grüngürtel im ehemaligen Stadtgraben ist in weiten Teilen erhalten. Nordöstlich, östlich und südlich reichen die Häuser direkt oder mit kleinen Gärten an die Mauer, im südlichen und südwestlichen Bereich wurde sie teilweise von Häusern überbaut.Aus historischen und städtebaulichen Gründen ist die Stadtbefestigung als Kulturdenkmal geschützt.

Grashain | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Poststraße 9, Leipziger Straße, Kirchstraße 6a, Kirchstraße 36, Kirchstraße 22, Kirchstraße 20, Kirchstraße 18, Kirchstraße 14, Kirchstraße 12, Kirchstraße 10, Kirchstraße, Kasseler Straße, Grashain, Frankfurter Straße 12, Erbsengasse 30, Erbsengasse 28, Erbsengasse 24, Erbsengasse 22, Erbsengasse 20, Erbsengasse 18, Erbsengasse 14, Erbsengasse, Eichelhain 23, Biebergemünd (Wirtheim), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Stadtbefestigung

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